UPDATE Januar 2021
Alle Präsenzveranstaltungen für Januar 2021 sind bei uns am Firmenstandort und bei unseren Kunden vor Ort, auf nach dem 01.02.2020 verschoben worden. Im November und Dezember zählte unser Bereich zu den Systemrelevanten Bereichen. Selbst dieser Bereich muss aufgrund der aktuellen Corona-Lage stillgelegt werden. Wir wissen das viele unserer Kunden für staatliche Berufsausbildungen / Prüfungen und Vorgaben des Arbeitsschutzgesetztes diese Schulungen benötigen. Daher werden die ersten Wochen nach dem Lockdown sehr viele Personen Schulungen benötigen und die Kurse entsprechend schnell ausgebucht werden. Da wir die Teilnehmerzahlen seit März 2020 stark reduziert haben.
Ob und wie es ab dem 01.02.2021 weiter geht, werden wir alle erst wieder sehr kurzfristig mit der neuen CoronSchutzVerordnung vom Land NRW erfahren. Diese wird meist erst 24h vorher veröffentlicht. Das Schulungen zu Beginn im Februar möglich sein werden, halten wir für unwahrscheinlich. Wir halten Sie auf dieser Webseite immer auf den neuesten Stand.
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NEU: Brandschutzhelfer Ausbildung Online-Kurs
Was gilt bei In-House-Schulungen in Zeiten von Corona zu beachten?
Die Coronaschutzverordnung sieht vor, dass Sie als Unternehmen ein Konzept für die Einhaltung des Mindestabstandes von aktuell 1,5m zu Mitmenschen und ein Hygienekonzept vorlegen müssen. Wir kommen in diesem Fall als Dienstleister zu Ihnen und befolgen dann Ihre Vorgaben selbstverständlich und gerne. Gerne können Sie sich ein Beispiel an unserem Hygiene- / Schutzkonzept nehmen.
Für Kurse in unseren Räumlichkeiten
Was muss ich vor Kursbeginn von zu Hause beachten?
- Wenn Sie Krank sind oder sich Krank fühlen (Erkältungs- / Grippeanzeichen) dann kommen Sie nicht zum Kurs.
- Keine Teilnahme wenn Sie innerhalb der letzten 14 Tage in einem vom RKI ausgewiesenen Risikogebiet waren. Oder Sie Kontakt mit einem COVID-19 erkrankten Menschen hatten oder diese Kontaktperson unter Quarantäne steht.
- Unser Wasserspender und Kaffeeautomat steht aktuell nicht zur verfügung. Bitte bringen Sie sich etwas zu trinken mit.
- Sie müssen einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen. Ärztliche Atteste für das nicht Tragen eines Mund-Nasen-Schutz wird in unserem Firmensitz nicht akzeptiert.
- Die Gruppengröße sind bis Lockerungen sinnvoll sind stark verkleinert. Daher sind die Preise für Schulungen derzeit erhöht worden.
- Kommt jemand ohne Mund-Nasen-Schutz zum Kurs oder hält sich nicht an die gesetzlichen und unseren Vorgaben wird die Person umgehend von der Schulung ausgeschlossen. Eine Rückerstattung des Kursentgeldes erfolgt nicht.
- Ohne Anmeldung über die Webseite keine Teilnahme. Keine Ausnahme!
- Der Abstand von 1,5m muss gegenüber allen Teilnehmer jederzeit eingehalten werden. Aktuell darf eine Person je 4 Quadratmeter Raumfläche im Schulungsraum gleichzeitig anwesend sein. Daher ist eine Teilnahme nur mit Anmeldung über die Webseite möglich. Über diesen Link können Sie sich für unsere Schulungen online anmelden: Terminübersicht und Anmeldung.
Was muss ich bei der Ankunft am Schulungsraum berücksichtigen?
- Auch bei Ihrer Ankunft ist auf den Abstand zu anderen Menschen von 1,5m jederzeit einzuhalten.
- Wir bieten auf dem Grundstück eigene kostenfreie Parkplätze an. Die Fläche vor dem Gebäude ist somit auch ausreichend gross um den Mindestabstand einzuhalten.
- Beim betreten der Räumlichkeit haben alle einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und alle für mind. 20 Sekunden die Hände ausreichend zu desinfizieren – wir achten auf diese Einhaltung.
- Unsere Räumlichkeiten bieten ausreichend Platz für alle – auch wenn schlechtes Wetter bei der Ankunft besteht.
Was muss ich während dem Kurs beachten?
- Wir stellen mit Einhaltung des Mindestabstandes, die Stühle im Seminarraum auf. Wir verzichten aktuell aus hygienischen Gründen auf Tische. Dies ist eine sinnvolle Empfehlung der Berufsgenossenschaften.
- Wenn Sie sich auf Ihrem Sitzplatz befinden, besteht ab dem 16.10.2020 Pflicht für das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes.
- Kommen Sie jemanden näher als 1,5m ist vorher immer der Mund-Nasen-Schutz aufzusetzen.
- Bei Praxisübungen wird der Mund-Nasen-Schutz aufgesetzt – ohne Ausnahmen.
- Sie können sich jederzeit auch auf den Sanitäranlagen die Hände mit Seife und / oder Desinfektionsmittel reinigen.
Ist das Übungsmaterial hygienisch rein?
- Sie erhalten für das Praxistraining von uns neuverpacktes Einwegmaterial, welches nach der Nutzung verworfen wird.
- Alles andere wird regelmäßig, sprich täglich und nach jeder Schulung mit sehr hochwertigen Flächendesinfektionsmittel gereinigt.
Welches Desinfektionsmittel wird verwendet?
- Das spezielle Flächendesinfektionsmittel von einem namhaften Markenhersteller ist sowohl gegen Coronaviren als auch gegen Noro- und Rotaviren wirksam. Das ist für uns nichts neues und setzen wir bereits seit Beginn der Firmengründung ein. Denn wir sind Profis aus der Notfallmedizin und kennen aus der Notfallrettung nur das Beste. Das Desinfektionsmittel war schon immer teuer, dafür aber auch gegen mehr Bakterien / Viren wirksam wie vorgegeben und somit am sichersten für uns alle.
- Handgriffe / Türklinken und andere Kontaktflächen werden am Tag immer wieder desinfiziert und und am Abend komplett gereinigt bzw. desinfiziert
Wie wird für ausreichend Frischluft gesorgt?
- Wir setzen keine Klimaanlage ein. Wir haben den Vorteil, dass wir unsere Räumlichkeiten alleine nutzen und Sie an dem Tag auch die alleinigen Nutzer am gesamten Firmenstandort von 120m2 sind. Der Firmensitz liegt barrierefrei im Erdgeschoss und dank einer über 12m langen Fensterfront ist für ausreichend Frischluft im Gebäude gesorgt. Bei schönem Wetter kann sogar die Eingangstür offen bleiben.
- Zusätzlich werden regelmäßige Lüftungspausen stattfinden.
Wo kann ich mich während der Pausen aufhalten?
- Auf den 120m2 werden Sie ausreichend Platz haben und den Mindestabstand von 1,5m jederzeit einhalten können.
- Auf dem eigenen Gelände können Sie sich auch draußen überall aufhalten und dabei den Mindestabstand von 1,5m einhalten
Änderungen von Kursterminen / Nicht erscheinen zum Kurs
- Aufgrund der aktuellen Situation (Corona) können leider kurzfristige Absagen durch angepasste behördliche Auflagen erfolgen. Sie haben in diesem Fall dann keine Stornogebühr zu zahlen.
- Absagen ihrerseits innerhalb von 14 Tagen vor Kursbeginn sind kostenpflichtig
- Bei nicht erscheinen erfolgt eine Berechnung des gesamten Kursentgeldes.
Wie bezahle ich vor Ort?
- Bitte bringen Sie den Kursbetrag passend in Bar mit. Das ist hygienisch und vereinfacht die Abwicklung.
- Keine EC-Kartenzahlung möglich!