Inhaltsverzeichnis
1. Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
2. Leistungen des Veranstalters
3. Vertragsschluss
4. Preise und Zahlungsbedingungen
5. Kostenübernahme Betriebliche Ersthelfer Ausbildung / Fortbildung
6. Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
7. Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
8. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
9. Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)
10. Lehrmaterial
11. Haftung
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
13. Information zur Online-Streitbeilegung
1) Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) des Jan Kohrt, handelnd unter „Notfallcoaching Bonn“ (nachfolgend „Veranstalter“), gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Seminaren (nachfolgend „Veranstaltung“), die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.
1.2 Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
2) Leistungen des Veranstalters
2.1 Der Veranstalter bietet ausschließlich Präsenzveranstaltungen an. Der Inhalt der Veranstaltung ergibt sich aus der jeweiligen Seminarbeschreibung auf der Website des Veranstalters.
2.2 Bei Präsenzveranstaltungen erbringt der Veranstalter seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Kunden und in von ihm hierzu ausgewählten Räumlichkeiten. Sofern sich aus der Seminarbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung.
2.3 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal. Dabei kann sich der Veranstalter auch der Leistungen Dritter (Subunternehmer) bedienen, die in seinem Auftrag tätig werden. Sofern sich aus der Seminarbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Kunde keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person zur Durchführung des gewünschten Seminars.
2.4 Der Veranstalter erbringt seine Leistungen mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen. Der Veranstalter stellt keine medizinischen Diagnosen. Ärztliche Maßnahmen werden nicht ersetzt. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und/oder individuelle Verwertbarkeit der vermittelten Informationen. Die Anwendung erfolgt auf eigene Gefahr des Teilnehmers. Einen bestimmten Erfolg schuldet der Veranstalter nicht. Insbesondere übernimmt der Veranstalter keine Gewähr dafür, dass sich beim Kunden ein bestimmter Lernerfolg einstellt oder dass der Kunde ein bestimmtes Leistungsziel erreicht. Dies ist nicht zuletzt auch vom persönlichen Einsatz und Willen des Kunden abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.
2.5 Bei In-House-Seminaren erbringt der Veranstalter seine Leistungen mithilfe der ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten und Außenflächen. Die Betriebssicherheit obliegt in diesem Fall dem Kunden. Der Kunde stellt ggf. Nutzungsflächen für den Zeitraum der Seminare zur Verfügung. Bei praktischen Übungen im Außengelände (z. B.: Löschtraining / Evakuierungsübung) hat der Kunde die Zustimmung des Eigentümers für die Nutzung einzuholen und ist für dessen Reinigung und Verkehrssicherheit während und nach der Schulung verantwortlich. Der Veranstalter wird Räumlichkeiten und Außenflächen nur auf Weisung des Kunden nutzen.
3) Vertragsschluss
3.1 Die auf der Website des Veranstalters beschriebenen Veranstaltungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Kunden.
3.2 Der Kunde kann sein Angebot über das auf der Website des Veranstalters bereitgestellte Online-Anmeldeformular abgeben. Dabei gibt der Kunde, nachdem er seine Daten in das Anmeldeformular eingetragen hat, durch Klicken des den Anmeldevorgang abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab. Ferner kann der Kunde das Angebot auch telefonisch, per Fax, per E-Mail oder postalisch gegenüber dem Veranstalter abgeben.
3.3 Der Veranstalter kann das Angebot des Kunden innerhalb von zwei Tagen annehmen, indem er dem Kunden eine schriftliche Anmeldebestätigung oder eine Anmeldebestätigung in Textform (Fax oder E-Mail) übermittelt, wobei insoweit der Zugang der Anmeldebestätigung beim Kunden maßgeblich ist, oder
indem er den Kunden nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Zahlung auffordert.
Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, kommt der Vertrag in dem Zeitpunkt zustande, in dem eine der vorgenannten Alternativen zuerst eintritt. Nimmt der Veranstalter das Angebot des Kunden innerhalb vorgenannter Frist nicht an, so gilt dies als Ablehnung des Angebots mit der Folge, dass der Kunde nicht mehr an seine Willenserklärung gebunden ist. Gleiches gilt für den Fall, dass die vom Kunden ausgewählte Veranstaltung schon vor Ablauf der Annahmefrist beginnt und der Veranstalter das Angebot des Kunden nicht bis spätestens 24 Stunden vor Beginn der Veranstaltung annimmt, sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde.
3.4 Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Kunden zu laufen und endet mit dem Ablauf des zweiten Tages, welcher auf die Absendung des Angebots folgt.
3.5 Bei einer Anmeldung über die Website des Veranstalters wird der Vertragstext vom Veranstalter gespeichert und dem Kunden nach Absendung seines Angebots nebst den vorliegenden AGB in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zugeschickt. Der Vertragstext kann vom Kunden nach Absendung seines Angebots jedoch nicht mehr über die Website des Veranstalters abgerufen werden.
3.6 Vor verbindlicher Abgabe des Angebots über das Online-Anmeldeformular des Veranstalters kann der Kunde seine Eingaben laufend über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen korrigieren.
3.7 Für den Vertragsschluss steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.
3.8 Meldet der Kunde weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung an, verpflichtet er sich, auch für die vertraglichen Verpflichtungen aller von ihm angemeldeten Teilnehmer einzustehen, sofern er bei der Anmeldung eine entsprechende Erklärung abgibt.
4) Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Sofern sich aus dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise, die die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
4.2 Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei Präsenzveranstaltungen sind nicht im Preis inbegriffen und vom Kunden zu tragen, sofern sich aus der Seminarbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt.
4.3 Dem Kunden stehen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auf der Website des Veranstalters angegeben werden.
4.4 Ist Vorauskasse per Banküberweisung vereinbart, ist die Zahlung sofort nach Vertragsabschluss fällig, sofern die Parteien keinen späteren Fälligkeitstermin vereinbart haben. Bei Barzahlung ist der Betrag am ersten Tag des Seminars bar zu entrichten.
4.5 Für eine nachträgliche Rechnungsänderung, die aufgrund fehlerhafter Angaben des Kunden erforderlich wird, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 17,85€ inkl. 19% MwSt. Dem Kunden wird jedoch der Nachweis gestattet, ein Schaden sei überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale.
4.6 In Bar entrichtete Teilnahmeentgelte werden vom Veranstalter bei nachträglicher Vorlage einer Kostenübernahmeerklärung eines Unfallversicherungsträgers durch den Kunden nicht erstattet.
5) Kostenübernahme Betriebliche Ersthelfer Ausbildung / Fortbildung / Erste Hilfe am Kind in Bildungs- Betreuungseinrichtungen
5.1 Die Veranstaltungen “Betriebliche Ersthelfer Ausbildung“ und “Betriebliche Ersthelfer Fortbildung“ werden von Unfallversicherungsträgern (Berufsgenossenschaften / Unfallkassen) für bestehende Mitgliedsunternehmen in Deutschland übernommen. Der Kunde hat sich über die gültige Mitgliedschaft und Anzahl der zu übernehmenden Kosten der zu schulenden Personen durch den Unfallversicherungsträger vor der Anmeldung selbst zu informieren. Einige Unfallversicherungsträger übernehmen die Kosten nur, wenn dem Kunden bereits vor Beginn der Veranstaltung eine Kostenübernahmeerklärung des Unfallversicherungsträgers vorliegt.
5.2 Das Abrechnungsformular der Unfallversicherungsträger muss dem Veranstalter vom Kunden am ersten Tag des Seminars im Original und vollständig ausgefüllt vorgelegt werden. Kopien oder Faxausdrucke werden nicht akzeptiert. Das Abrechnungsformular stellt jeder Unfallversicherunsträger zur Verfügung. Alternativ kann es auf der Webseite unter www.notfallcoaching.com/downloads heruntergeladen werden.
5.3 Die Abrechnung über die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN) kann nur über ein spezielles Formular erfolgen, welches der Kunde vorab bei der BGN beantragen muss.
5.4 Die Abrechnung über die Unfallkasse NRW erfolgt über Gutscheine, die der Kunde frühzeitig vor der Veranstaltung bei der Unfallkasse NRW beantragen muss. Der gültige Gutschein muss vom Kunden am Tag des Seminars im Original und vollständig ausgefüllt vorgelegt werden.
5.5 Die Abrechnung über die Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB) erfolgt über das Abrechnungsformular der Unfallversicherungsträger und einer zusätzlichen Kostenübernahmeerklärung der UVB. Beides ist am ersten Tag des Seminars dem Veranstalter im Original und vollständig ausgefüllt abzugeben.
5.6 Vereinbarte Zusatzleistungen oder Anfahrtspauscheln sind vom Kunden zu zahlen.
5.7 Lehnt ein Unfallversicherungsträger ein Teil oder die gesamten Kosten des Seminars ab, trägt der Kunde die gesamten Kosten.
6) Teilnahmeberechtigung, Vertragsübertragung
6.1 Teilnahmeberechtigt ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich und ist dem Veranstalter rechtzeitig vor Beginn der Veranstaltung in Textform (Post, Email, Fax) oder spätestens am ersten Tag der Veranstaltung zu Beginn des Seminars mitzuteilen.
6.2 Tritt ein Dritter in den Vertrag zwischen dem Kunden und dem Veranstalter ein, so haften er und der Kunde dem Veranstalter als Gesamtschuldner für den Seminarpreis und die durch den Eintritt des Dritten gegebenenfalls entstehenden Mehrkosten.
7) Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl
7.1 Der Veranstalter kann für seine Seminare eine Mindestteilnehmerzahl bestimmen. Bei Bestimmung einer Mindestteilnehmerzahl wird der Veranstalter hierauf im Rahmen der Seminarbeschreibung ausdrücklich hinweisen.
7.2 Bei Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl kann der Veranstalter bis spätestens 24 Stunden vor Seminarbeginn durch Erklärung gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter wird dem Kunden seine Rücktrittserklärung unverzüglich nach Kenntnis der nicht erreichten Teilnehmerzahl, spätestens bis 24 Stunden vor Seminarbeginn zugehen lassen.
7.3 Macht der Veranstalter von seinem Rücktrittsrecht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so kann der Kunde die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Kunde hat sein Verlangen unverzüglich nach Zugang der Erklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen.
7.4 Macht der Kunde nicht von seinem Recht gemäß vorstehender Ziffer Gebrauch, so wird der Veranstalter dem Kunden ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt unverzüglich zurückerstatten.
8) Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
8.1 Der Veranstalter behält sich vor, Zeit, Ort, Seminarleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Veranstalters für den Kunden zumutbar ist. Zumutbar sind nur unerhebliche Leistungsänderungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden. Der Veranstalter wird den Kunden im Falle einer Änderung von Zeit, Ort, Seminarleiter und/oder Inhalt der Veranstaltung rechtzeitig hierüber informieren.
8.2 Bei einer erheblichen Leistungsänderung kann der Kunde kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Veranstaltung verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten.
8.3 Die Rechte gemäß vorstehender Ziffer hat der Kunde unverzüglich nach der Information des Veranstalters über die Leistungsänderung diesem gegenüber geltend zu machen.
8.4 Der Veranstalter ist berechtigt, die Veranstaltung aus wichtigen Gründen, wie etwa höherer Gewalt oder Erkrankung des Seminarleiters kurzfristig gegen volle Erstattung eines ggf. bereits gezahlten Teilnahmeentgelts abzusagen. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen.
9) Vertragliches Rücktrittsrecht (Stornierungen)
Unabhängig von einem ggf. bestehenden gesetzlichen Widerrufsrecht räumt der Veranstalter dem Kunden das Recht ein, seine Anmeldung für eine Veranstaltung des Veranstalters nach folgender Maßgabe kostenfrei zu stornieren (vertragliches Rücktrittsrecht):
9.1 Der Kunde kann für Kursanmeldungen die über die Internetseite notfallcoaching.com erfolgte, seine Anmeldung bis zu 14 Tage vor Beginn der gebuchten Veranstaltung ohne Angabe von Gründen durch eine gegenüber dem Veranstalter in Textform (z. B. E-Mail) abzugebende Erklärung stornieren. Dieses Widerrufsrecht gilt nicht für gebuchte In-House-Schulungen. In-House-Schulungen können bis 30 Tage vor Schulungsbeginn kostenfrei storniert werden. Für die Einhaltung der Stornierungsfrist ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich. Storniert der Kunde seine Anmeldung fristgerecht, so wird der Veranstalter ihm ein ggf. bereits gezahltes Teilnahmeentgelt innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Zugang seiner Erklärung vollständig zurückerstatten. Hierfür kann der Veranstalter das gleiche Zahlungsmittel verwenden, welches der Kunde für seine Zahlung an den Veranstalter verwendet hat.
9.2 Ein ggf. bestehendes gesetzliches Widerrufsrecht des Kunden wird durch das vorstehend geregelte Rücktrittsrecht nicht eingeschränkt.
10) Lehrmaterial
10.1 Der Anbieter ist Inhaber sämtlicher Nutzungsrechte, die zur Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind. Dies gilt auch im Hinblick auf Lehrunterlagen, die dem Kunden gegebenenfalls im Zusammenhang mit der Veranstaltung überlassen werden.
10.2 Der Kunde darf die Inhalte der Veranstaltung einschließlich gegebenenfalls überlassener Lehrunterlagen lediglich in dem Umfang nutzen, der nach dem von beiden Parteien zugrunde gelegten Vertragszweck erforderlich ist. Ohne gesonderte Erlaubnis des Anbieters ist der Kunde insbesondere nicht berechtigt, die Veranstaltung oder Teile daraus aufzuzeichnen oder Lehrunterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen oder diese kommerziell zu verwerten.
11) Haftung
Der Veranstalter haftet dem Kunden aus allen vertraglichen, vertragsähnlichen und gesetzlichen, auch deliktischen Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
11.1 Der Veranstalter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
– bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
– bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
– aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
– aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
11.2 Verletzt der Veranstalter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
11.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen.
11.4 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Veranstalters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
12) Anwendbares Recht, Gerichtsstand
12.1 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
12.2 Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Anbieters. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Anbieters ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag. Der Anbieter ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
13) Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.