Was ändert sich ab 2015 an Erste Hilfe Kursen?
Zunächst ändern sich nur die Inhalte und die Dauer von Erste Hilfe Kursen für Firmen und in Kürze auch für Führerscheinbewerber. Was das im Detail bedeutet können Sie hier nachlesen:
Erste Hilfe Kurse für Firmen ab 01.04.2015
- Erste Hilfe Kurs über 2 Tage (16 UE) verkürzt sich auf einen Tag (9 UE).
- Erste Hilfe Training bleibt bei einem Tag, verlängert sich auf 9 UE
- Rechtskräftig zum 01.04.2015
Erste Hilfe Kurs für den Führerschein (LSM) ab 01.07.2015
- PKW Führerschein auch Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort gennant wird ebenfalls auf den neuen Erste Hilfe Kurs umgestellt. Der Kurs wird von 8UE auf 9UE angepasst. Und wird in Zukunft auch nicht mehr „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort heißen. Die Politik versucht die Änderung zum 01.04.2015 umzusetzen.
- Aktuell geplante Umsetzung: Zum 01.07.2015
Erste Hilfe Kurs für den LKW Führerschein ab 01.07.2015
Aktueller Stand heute, bleibt es bei den 2 Tagen und 16 UE. Auch hier kann jedoch eine Änderung noch bis zum 01.01.2015 erfolgen.Der Erste Hilfe Kurs wird auch auf einen Tag reduziert. Voraussichtlich zum 01.07.2015. Somit wird es in Zukunft nur noch einen Erste Hilfe Kurs geben. Der neue Erste Hilfe Kurs mit 9UE.- Umsetzung zum 01.07.2015 geplant
Erste Hilfe Kurs für Jugendgruppenleiter (JuLeiKa), Übungsleiter, Trainer etc.
- Eine Änderung des Erste Hilfe Kurs für die Jugendleiter, Rettungsschwimmer, Heilpraktiker, Piloten, Trainer, etc. wird sich derzeit nicht zum 01.01.2015 ändern. Jedoch laufen auch hier bereits Gespräche auf Hochtouren die Gesetze und Regeln hier ebenfalls auf den neuen Erste Hilfe Kurs anzupassen. Zu wann ist derzeit fraglich. Fragen Sie daher immer beim Verein oder der Behörde nach.
Fazit:
Stand heute, haben sich nur die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft (BG) und Unfallkassen) dazu entschlossen nicht nur die Dauer von Erste Hilfe Kursen ab dem 01.04.2015 zu ändern sondern auch deren Inhalt. Das sich von Zeit zu Zeit der Inhalt von Erste Hilfe Kurse ändert ist verständlich. Das aber die Dauer grundlegend geändert wird, das hat es in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben. Die Änderung der Erste Hilfe Kurse betrifft daher nur die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern und deren Fortbildung.
Da für das 4. Quartal 2014 jedoch Gespräche auf Landes- und Bundesebene der Regierung anstehen, können noch Änderungen in der Ersten Hilfe Ausbildung für 2015 stattfinden. Daher bleibt das Thema spannend und sobald sich Neuigkeiten ergeben, erhalten Sie hier als erstes Neuigkeiten über die Änderungen der Erste Hilfe Ausbildung ab 01.04.2015!
Vorab noch Fragen? Benutzen Sie einfach das untenstehende Kommentarfeld.
UPDATE vom 12.09.2014:
Der Dachverband der Berufsgenossenschaften hat eine Revision zur Erste Hilfe Ausbildung ab 2015 herausgegeben. Die Einführung der Änderung beginnt jetzt zum 01.04.2015.
UPDATE vom 13.10.2014:
Die Verkürzung der Erste Hilfe Kurse betrag bis jetzt nur die Ausbildungen in den Firmen. Ob es den 2-tägigen Erste Hilfe Kurs (16 UE) auch noch für den LKW Führerschein, Bus Führerschein, Rettungsschwimmer, Trainer, Übungsleiter, JuLeiKa und viele weitere geben wird war bis jetzt ungewiss. Jetzt ist es Gewissheit: Ab 2015 wird es keine 2-tägigen Erste Hilfe (16 UE) geben. Der neue Erste Hilfe Kurs mit 9 UE wird voraussichtlich ab 01.04.2015 eingeführt. Weitere Infos im neuen Blog Eintrag:
Der neue Erste Hilfe Kurs 2015 – für alle!
UPDATE vom 10.01.2015:
Erste Hilfe Kurse für Firmen und Führerscheinbewerber stellen den größten Bedarf dar. Für die Zwecke von Berufsausbildungen, Rettungsschwimmern, Trainer, Übungsleiter, etc. sind im Vergleich eher kleine Gruppen. Es stellt sich die Frage, wer in Zukunft noch für diesen kleinen Personenkreis einen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs anbietet? Die meisten Verbände stellen komplett auf den neuen dynamischen 1-tägigen Erste Hilfe Kurs um. Daher wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis Vereine und Co. auch den 1-tägigen Kurs akzeptieren.
UPDATE vom 10.03.2015:
Neuigkeiten vorhanden! Es ist geplant das alle Führerscheinbewerber ab dem 01.07.2015 auch den neuen Erste Hilfe Kurs besuchen dürfen. Für alle die einen LKW oder Bus Führerschein absolvieren, müssen dann auch nur noch einen statt zwei Tage für die Erste Hilfe Schulung einplanen. Sobald ein Termin verbindlich wird, erfahren Sie es hier als erstes!
UPDATE vom 20.03.2015:
Hinweis: Einige Vereine warten die evtl. Umsetzung zum 01.07.2015 ab und wollen dann auch überlegen den neuen Erste Hilfe Kurs mit 9UE für z.B. die Trainerausbildung (Trainerlizenz) zu akzeptieren. Das gleiche überlegen auch einige Prüfungskommisionen (Humanmedizin, Lehramt, etc.).
Sobald neue Informationen vorhanden sind, erfahren Sie es hier.
Stefan Magin meint
Der Sportbund Pfalz hat sich bereits angepasst. Hier der Link zur Homepage:
http://www.sportbund-pfalz.de/index.php/neuigkeit-anzeige/items/aenderungen-im-bereich-der-erste-hilfe-ausbildungen.html
Liane Prinz meint
Habe im September 2013 den Erste Hilfe Kurs gemacht.
Frage: Wann muss ich als Ersthelfer in einem Betrieb, einen Auffrischungskurs besuchen??
Notfallcoaching Bonn meint
Hallo Liane Prinz,
die Auffrischung von Ihrem Erste Hilfe Kurs muss nach Vorgabe innerhalb von 2 Jahren stattfinden. Bedeutet in Ihrem Fall, im September 2015. Somit bleibt Ihr Status als betrieblicher Ersthelfer aufrecht erhalten.
Wir wünschen viel Spaß im Kurs!
Astrid meint
Wie lange ist die „Erste Hilfe Schulung“ gültig, wenn der Führerschein nicht sofort gemacht bzw.
benötigt wird?
Notfallcoaching Bonn meint
Hallo Astrid,
wir empfehlen immer beim örtlichen Straßenverkehrsamt nachzufragen. Zu den allgemeinen Fristen haben wir hier noch eine praktische Übersicht: http://notfallcoaching.com/erste-hilfe-tipps/erste-hilfe-kurs-wie-lange-gueltig
Viel Erfolg beim Erste Hilfe Kurs und dem Führerschein!
Astrid meint
Müssen Führerscheinbewerber alle paar Jahre eine Auffrischung der Erste Hilfe Schulung machen?
Notfallcoaching Bonn meint
Generell nein. Empfehlenswert ja!
Sichere Fahrt!
Lynn Hamburger meint
Kann man den erste hilfe kurs aus dem sportverein auch für den Führerschein nutzen?
Notfallcoaching Bonn meint
Hallo Lynn,
immer dann wenn der Kursanbieter auch von der Gemeinde / Stadt nach der Fahrerlaubnisbehörde (FEV) anerkannt ist. Am besten beim Anbieter vom Erste Hilfe Kurs anrufen und um auf Nummer sicher zu gehen auch bei Straßenverkehrsamt. Viel Spaß bei den Fahrstunden.