Seit dem 01.01.2017 wird für die Abrechnung von Erste Hilfe Schulungen über die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften / Unfallkassen) ein neues, einheitliches Abrechnungsformular von der DGUV bereitgestellt. Das neue Abrechnungsformular löst somit alle anderen ab. Weitere nützliche Informationen und Tipps erhalten Sie in diesem Artikel.
1. Für welche Schulungen geeignet?
- Erste Hilfe Ausbildung (9UE)
- Erste Hilfe Fortbildung (9UE)
- Ausbildung von Ersthelfern für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
- Fortbildung von Ersthelfern für Bildungsträgern- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
2. Welche Ausnahmen gibt es?
Stand Januar 2017 sind zwei Ausnahmen zu erwähnen. Die Unfallkassen und die BGN.
Die Unfallkassen erwarten das jedes Unternehmen welches eine Ausbildung in Erste Hilfe durchführen lassen möchte, vorher Kontakt mit der zuständigen Unfallkasse aufnimmt. Die Unfallkasse Bund & Bahn oder Unfallkasse NRW wäre hier als Beispiel zu erwähnen. Das Unternehmen erhält im Anschluss Gutscheine für die Ausbildung zugesandt. Diese Gutscheine müssen zusammen mit dem überarbeiteten Abrechnungsformular (Version ab 01.01.2017) am Tag der Schulung dem Ausbildungsunternehmen überreicht werden.
Eine weitere Ausnahme ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Auch hier muss das Unternehmen vor der Erste Hilfe Schulung zunächst Kontakt mit der BGN aufnehmen und die Kostenübernahme abwarten. Die BGN versendet keine Gutscheine sondern spezielle Abrechnungsformulare. Am Tag der Schulung wird dann ausschließlich das Abrechnungsformular der BGN überreicht. Hier erfahren Sie mehr über das Abrechnungsformular der BGN. Es sind keine Gutscheine oder das neue Abrechnungsformular 2017 zu nutzen.
3. Auf was muss ich beim ausfüllen achten?
Das neue Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaft ist seit dem 01.01.2017 elektronisch ausfüllbar und kann als PDF ausgefüllt abgespeichert werden. Bevorzugen Sie bitte die elektronische Variante und füllen Sie alle Freifelder (bis auf den letzten Absatz) aus. Nach dem Ausdruck muss der Firmenstempel und die Unterschrift im Original geleistet werden. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen akzeptieren keine Kopie / Farbkopie / Farbscan / Fax. Die Unterschriften der Teilnehmer sind am Tag der Schulung zu leisten.
Tipp: Nutzen Sie die kostenlose Software „Adobe Reader“ oder den Webbrowser Google Chrome um das Formular am PC auszufüllen. Webrowser von Microsoft, Safari, Firefox und „Apple Vorschau“ zeigen das Dokument nicht richtig an.
4. Download Abrechnungsformular
Hier laden Sie sich kostenfrei das Abrechnungsformular für Erste Hilfe Schulungen herunter:
Zum herunterladen auf das Bild klicken.
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