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5. Mai 2015 von Erste Hilfe Ratgeber 1 Kommentar

Neue Ausrüstung! Act-Fast-Trainer gegen Erstickungsnotfälle

Haben Sie sich nach einem Erste Hilfe Kurs auch schonmal gefragt, ob Sie die erklärten Handgriffe zum Heimlich-Handgriff wirklich verstanden und im Ernstfall anwenden können?

Der Erstickungsnotfall gehört zu den dramatischsten Notfällen in der Erste Hilfe. Wir alle kennen die Situation. Plötzlich hustet jemand am Nachbartisch. Die Person fängt immer stärker an zu husten und zu würgen. Der Tischnachbar klopft beherzt auf dem Rücken des betroffenen. Der Fremdkörper hat sich gelöst und bevor es bedrohlich wurde hat sich die Situation entspannt.

Heimlich Handgriff / Heimlich Manöver

Doch was passiert, wenn durch kräftige Schläge zwischen den Schulterblättern in Richtung Kopf den Fremdkörper nicht lösen?

Das Heimlich Manöver oder auch Heimlich-Handgriff genannt, ist die lebensrettende Maßnahme, wenn ein Fremdkörper sich durch kräftige Schläge in Kopfrichtung nicht lösen lassen.

Heimlich Handgriff erklärt

  • Umarmen Sie die Person von hinten mit beiden Armen.
  • Legen Sie eine Faust auf dem Bauch. Genauer gesagt zwischen Bauchnabel und Beginn des Brustbeins.
  • Ihre zweite Hand legen Sie auf die Faust.
  • Mit kräftigen Kompressionen drücken Sie in den Bauch nach innen in Richtung oben.

Löst sich der Fremdkörper und alle Anwesenden beruhigen sich nach dem schrecklichen Vorfall langsam, muss die betroffene Person dennoch umgehend zum Arzt. Durch die Lebensrettende Maßnahme des Heimlich-Handgriff können ggf. Verletzungen im Bauchraum stattgefunden haben. Daher empfiehlt sich zwingend der Arztbesuch nach einem angewendeten Heimlich-Handgriff.

Wichtig: Der Heimlich Handgriff darf bei Kindern unter einem Jahr nicht durchgeführt werden!

Neuheit! Heimlich Handgriff praktisch üben!

Der Act-Fast-Trainer ermöglicht ein realistisches Praxistraining im Erste Hilfe Kurs. Sie haben sich schon immer gefragt:

  • Wie der Handgriff wirklich angewendet wird?

    Cat-Fast-Trainer in rot zum training des Heimlich Handgriff

    Act-Fast Trainer in jedem Erste Hilfe Kurs von Notfallcoaching für Erwachsene und Kinder.

  • Nehme ich besser die flache Hand oder die Faust?
  • Wie feste werde ich drücken müssen?

Mit dem Act-Fast-Trainer üben Sie erstmalig den Handgriff unter realistischen Bedienungen!

Der Act-Fast-Trainer

Entwickelt von einem Arzt aus der Notfallmedizin und zur Ausbildung von Ärzten entwickelt, hilft der Act-Fast-Trainer einem die nötige Sicherheit für diese lebensrettende Maßnahme zu steigern. Notfallcoaching ist Spezialist für kreative und moderne Erste Hilfe Kurse! Sie trainieren ab sofort in allen Seminaren mit dem modernen Act-Fast-Trainer die effektive Methode vom Heimlich-Handgriff um Fremdkörper aus den Atemwegen zu entfernen.

Erstickungsnotfälle kündigen sich nicht an und treten plötzlich auf und können lebensbedrohlich werden! Dank dem praktischen Training in jedem Erste Hilfe Kurs von Notfallcoaching (auch In-House-Kursen) werden Sie mit dem Act-Fast-Trainer persönlich und mit genügend Zeit praktisch üben können.

Act-Fast-Trainer Erwachsene

Der Heimlich-Handgriff wird bei Erwachsenen immer dann angewendet wenn die Schläge auf dem Rücken keine Wirkung zeigen. Blockierte Atemwege können zum Herz-Kreislauf-Stillstand führen – daher muss der Heimlich Handgriff von jedem angewendet werden können. Diese Sicherheit bekommen Sie durch alle Erste Hilfe Schulungen im Bereich Erste Hilfe Ausbildung (9UE) und Erste Hilfe Auffrischung (9UE).

Act-Fast-Trainer Kinder

Heimlich-Handgriff Säugling

Bei Kindern darf der Heimlich-Handgriff erst nach Vollendung des ersten Lebensjahr durchgeführt werden. Wenn das Kind noch kein Jahr alt ist, können durch die Maßnahme vom Heimlich-Handgriff schwere Innere Verletzungen (Leberverletzung!) auftreten.

Säuglinge bzw. Kinder bis zum ersten Lebensjahr helfen Sie bei einem Erstickungsnotfall mit angemessenen Schlägen auf dem Rücken. Niemals Kinder an den Beinen nach unten halten und schütteln – es besteht die Gefahr von Schädel-Hirn-Trauma!

Sollte das klopfen auf dem Rücken keine Besserung bringen, drehen Sie das Kind auf den Rücken. Suchen Sie die Mitte des Brustbeins auf und komprimieren Sie mit 2 Fingern wie bei der Herzdruckmassage bis zu 5x den Brustkorb. Löst sich durch diese Maßnahme der Fremdkörper müssen Sie mit dem Kind zwingend und umgehend zum Kinderarzt.

Heimlich-Handgriff Kleinkinder

Ist das Kind älter als 1 Jahr dürfen Sie bei erfolglosen Rückenschlägen den Heimlich-Handgriff anwenden! Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, das nach dem erfolgreichen anwenden des Heimlich-Handgriff immer ein Kinderarzt aufgesucht werden muss! Werden Sie selbstsicher und üben Sie den Heimlich-Handgriff fachgerecht und routiniert mit dem Act-Fast-Trainer in allen Ersten Hilfe Kursen für Kinder, Kindernotfall-Seminar, Erste Hilfe Kurs für Erzieher und Pädagogen und deren Trainings.

Termine mit Act-Fast-Trainer

Folgen Sie diesen Link um zu sehen, wann die nächsten Erste Hilfe Kurse mit dem Act-Fast-Trainer von Notfallcoaching stattfinden: Erste Hilfe Kurse Bonn Termine.

Person umgreift Person von hinten und übt am Act-Fast-Trainer.

Praxistraining mit dem Act-Fast-Trainer!

Buchen Sie jetzt ein In-House-Seminar für Firmen, Behörden, Schulen, KITAS und trainieren Sie mit dem Act-Fast-Trainer. Für Anfragen und Termine verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Ab sofort in jedem Seminar!

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23. März 2015 von Erste Hilfe Ratgeber Kommentar verfassen

Die neue Erste Hilfe Schulung für alle ab 01.04.2015

Schrifttext neu zu lesen

Am 20.03.2015 haben sich alle Bundesländer darauf geeinigt das ab dem 01.04.2015 der alte Erste Hilfe Kurs durch die neue Erste Hilfe Schulung abgelöst wird.

Notfall Coaching ist für die Neuregelung zugelassen

Notfall Coaching hat heute als amtlich zugelassene Stelle die schriftliche Erlaubnis erhalten ab dem 01.04.2015 allen Personen die für den Führerschein einen Erste Hilfe Kurs benötigen, die Bescheinigung ausstellen zu dürfen.

Wer darf an der neuen Erste Hilfe Schulung teilnehmen?

Zunächst gilt die Erste Hilfe Schulung für die folgenden Personenkreise:

  • Alle Personen die über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse den Kurs für die Arbeit benötigen
  • Für alle die den Motorrad / PKW Führerschein haben wollen
  • Für alle die aktuell den LKW oder Busführerschein machen

Den Erste Hilfe Kurs oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort wird es nicht mehr geben. Alles wird jetzt zu einer Schulung zusammengefasst. Die Erste Hilfe Schulung!

Sie erhalten zum Lehrgangsschluss die neue Bescheinigung die von allen Straßenverkehrsämtern akzeptiert werden. Das wird besonders alle Freuen die für den LKW oder Busführerschein sonst hätten einen zweitägigen Erste Hilfe Kurs besuchen müssen.

Wer darf nicht an der neuen Erste Hilfe Schulung teilnehmen?

Das betrifft bundesweit gesehen nur einen kleinen Prozentsatz. Dennoch ist es für die Personen die es betrifft eine große Herausforderung nach dem 01.04.2015 einen Erste Hilfe Kurs mit den begehrten 16 Unterrichtseinheiten zu finden.

Hier müssen einige Ausbildungspläne für Berufsausbildungen und Prüfungsvorraussetzungen geändert werden. Täglich erreichen uns Anfragen das der Verein, die Prüfungskommission oder der Ausbildungsbetrieb die 16 stündige Ausbildung verlangt. Auch dort wird man früher oder später erkennen müssen, das es bundesweit nur noch Erste Hilfe Schulungen mit 9 Unterrichtseinheiten gibt. Hier sind einige Personengruppen einmal beispielsweise genannt:

  • Arzthelferin
  • Ausbildung zum Rettungssanitäter
  • Ausbildung zum Rettungsassistenten
  • Jugendgruppenleiter (juLeiCa)
  • Rettungsschwimmer
  • Berufspiloten
  • Heilpraktiker
  • Medizinstudtenten
  • Lehramt
  • Trainerlizenz B und C
  • Übungsleiter
  • und weitere

Fragen Sie daher immer vor Ort im Verein, Universität oder Firma nach, welche Erste Hilfe Schulung benötigt genau benötigt wird!

Kategorie: Erste Hilfe in Firmen, Erste Hilfe Tipps, Für Erzieher und Pädagogen

10. März 2015 von Erste Hilfe Ratgeber Kommentar verfassen

Teilnehmerliste Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Die Lehrgangskosten übernimmt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe auch ab dem 01.02.2015. Ausschließlich das Verfahren hat sich geändert. Unternehmen die über die BGN versichert sind, müssen schriftlich (per E-Mail oder spezielles Kontaktformular) eine oder mehrere Teilnehmerlisten anfordern.

Geben Sie auch unbedingt an ob es sich um ein „Erste Hilfe Kurs“ oder ein „Erste Hilfe Training“ handelt. Sowie die geplante Teilnehmeranzahl. Das alles muss unbedingt vor Teilnahme an der geplanten Erste Hilfe Schulung erfolgen.

Sie erhalten innerhalb von 3-5 Tagen die spezielle Teilnehmerliste per Post. Diese hat mit der bisherigen Teilnehmerliste nichts mehr zu tun. Der Grund liegt in der maschinell verarbeitenden Möglichkeit der Teilnehmerlisten.

Auch die neue Teilnehmerliste muss vom verantwortlichen aus Ihrer Firma unterschrieben und gestempelt werden. Jeder Teilnehmer trägt sich dann wie gewohnt in die Liste am Tag des Erste Hilfe Kurses ein.

Anschließend übernehmen wir die Abrechnung der Lehrgangskosten für Sie mit der BGN.

So fordern Sie die Teilnehmerliste an:

1. Per E-Mail
2. Spezielles Kontaktformular der BGN

Hier der Link zur BGN.

Dieses Verfahren gilt ausschließlich für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Alle anderen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen behalten das bisherige Verfahren.

 

Muster der neuen Teilnehmerliste der BGN

BGN Teilnehmerliste für Erste Hilfe Kurse

 

Seite 1

 

Teilnehmerliste der BGN für Erste Hilfe Kurse Seite 2

Seite 2

Kategorie: Erste Hilfe in Firmen

27. Februar 2015 von Erste Hilfe Ratgeber Kommentar verfassen

Dürfen Lehrer Medikamente verabreichen?

Ich werde immer wieder in den Erste Hilfe Kursen für Lehrer und Erzieher gefragt: Dürfen Lehrer Medikamente verabreichen?

Die Gabe von Medikamenten ist generell Aufgabe eines Arztes oder der Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten). Niemand kann Sie als Lehrer zwingen (auch notwendige) Medikamente dem Kind zu geben.Klassenzimmer zu sehen. Lehrerin schaut in die Kamera. Schüler im Hintergrund

Alle Schulkinder sind generell über den Unfallversicherungsträger versichert. Dieser hat eine klare Aussage in der neuen Broschüre „Medikamentengabe an Schulen“ geäußert. Sie als Lehrer müssen unbedingt die geltenden Schulgesetze, Erlasse vom Kultusministerium und ggf. der beamtenrechtlichen Vorgaben mit einbeziehen.

Schritt 1: Liegt eine Personensorge des Erziehungsberechtigten vor?

Die Personensorge kann mündlich oder schriftlich vom Erziehungsberechtigten dem Lehrer übertragen werden. Lehrer/innen sollten keinesfalls ohne Einbindung der Schulleitung einer Personensorge für die Medikamentengabe einwilligen! Eltern kontaktieren die Schule oder Sie als Lehrer/innen i.d.R. nur, wenn das Kind noch nicht alt genug ist, sich das Medikament selbst zu verabreichen.

Schritt 2: Medikamentengabe schriftlich fixieren

Das sollten Sie dokumentieren:

1. Welches Medikament soll verabreicht werden?
2. Wie soll das Medikament verabreicht werden?
3. Welche Nebenwirkungen können auftreten?
4. Welche Erste Hilfe Maßnahmen sind bei Nebenwirkungen zu treffen?
5. Wer soll im Notfall wie informiert werden?

 

Sollten Sie irgendwelche Bedenken haben, bitten Sie die Eltern den Kinderarzt aufzusuchen. Der behandelnde Arzt soll seine Einverständnis zur Gabe von Medikamenten durch Dritte geben und alles weitere schriftlich festlegen.

Schritt 3: Bin ich als Lehrer bei Medikamentengabe versichert?

Hier muss zwingend zwischen angestellten und verbeamteten Lehrer unterschieden werden. Angestellte Lehrer sind zum einen versichert, wenn Sie sich bei einer Medikamentengabe selbst verletzten (z.B. Verletzung durch eine Spritze) oder wenn der Schüler durch das Medikament einen Schaden nimmt (z.B. falsche Dosierung). Lehrer haften niemals selbst für den dann ggf. entstandenen Schaden. Der Unfallversicherungsträger übernimmt an dieser Stelle die gesamte Haftung, wenn Sie nicht mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handeln.

Lehrer im Status des Beamten, müssen unbedingt ihren Dienstherrn fragen!

 

Fazit:

Niemand kann Sie verpflichten im Rahmen Ihrer Berufsausübung Kindern Medikamente zu verabreichen. Sie sollten daher alle Anfragen in guter Zusammenarbeit mit den Eltern, Schulleitung und Kinderarzt abklären. Denn Sie sind es, die dem Kind somit eine unbeschwerte Schulzeit ermöglichen können.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in der neuen Broschüre der DGUV „Medikamentengabe in Schulen„.

Kategorie: Für Erzieher und Pädagogen

13. Oktober 2014 von Erste Hilfe Ratgeber 11 Kommentare

Erste Hilfe Kurse für den Führerschein ändern sich ab 2015

2015 wird alles anders! Das Betrifft in Erste Linie die Erste Hilfe Kurse (2 Tage) und den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder auch „LSM Kurs“ (für den Führerschein) genannt. Sowie alle anderen 2-tägigen Erste Hilfe Kurse. Der neue Erste Hilfe Kurs nennt sich in Zukunft „Erste Hilfe Schulung“ und gilt dann für ALLE! Die folgenden Angaben verstehen sich ohne Gewähr!

Fest steht das es den bisherigen LSM Kurs wie wir ihn für den Führerschein kennen ab dem 01.04.2015 nicht mehr geben wird. Der Fahrschüler musste bis jetzt 8 UE in Erste Hilfe lernen. 1 UE umfasst 45min. Somit dauerten die Kurse i.d.R. 6 Zeitstunden zzgl. Pausen.

Wie kommt es zu den Änderungen ab 2015?

Der Dachverband der Berufsgenossenschaften hat die Inhalte der Erste Hilfe Kurse zum 01.04.2014 geändert. Das betraf jedoch nur Ersthelfer in Firmen. Gesetzlich ist jedes Unternehmen für eine gewisse Anzahl von Ersthelfern im Betrieb verpflichtend. Hierfür wurden die Lerninhalte und die Zeitangaben auf moderne Unterrichtskonzepte angepasst.

Jeder fragte sich seitdem, was wird mit den Erste Hilfe Kursen die der Privatmann im Alltag immer mal wieder  benötigt?

Zum einen gab es da die Führerscheinbewerber. Jeder der in Deutschland einen Motorrad oder PKW Führerschein sein eigen nenne möchte, musste einen 1-tägigen Erste Hilfe Kurs absolvieren (Auch LSM oder Erste Hilfe Kurs für den Führerschein genannt). Wollte jemand einen LKW oder Busführerschein sein eigen nennen, musste der Führerscheinbewerber einen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs besuchen.

Einige müssen einen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs zu Beginn einer Ausbildung vorweisen. Da wären zum Beispiel folgende Ausbildungen zu nennen: Rettungsschwimmer, Arzthelferin, Pilot, Rettungssanitäter, Heilpraktiker, Medizinstunden, Tagesmütter, Trainer in Vereinen (A, B und C Lizenz), Übungsleiter, JuLeiKa (Jugendgruppenleiter), Taxifahrer, Lehrer, Pädagogen und viele mehr.

Im 4. Quartal 2014 wurde dies in verschiedenen Arbeitskreisen auf Landesebene diskutiert. Fest steht das es auch für alle anderen Berufsgruppen oder Ausbildungen keinen zweitätigen Erste Hilfe Kurs 2015 geben wird. Der neue Erste Hilfe Kurs hält Einzug!

Ab wann kein 2-tägiger Erste Hilfe Kurs 2015?

Wahrscheinlich wird auch hier die neue Regelung zum 01.06.2015 greifen. Das Land NRW arbeitet bereits aktiv an der Umstellung.

Was bedeutet dies für Ausbildungsstellen?

Viele Fahrschulen bieten Ihren Kunden oft ein All-Inklusiv-Paket an. Führerschein, Sehtest, Passbilder und den lebenswichtigen eintägigen LSM Kurs in der eigenen Fahrschule. Was für den Kunden oft bequem war, wird sich 2015 wahrscheinlich ändern.

Im Land NRW muss jede Ausbildungsstelle ab dem 01.04.2015 strengere Qualitätsrichtlinien erfüllen. Das fängt von der medizinischen Ausbildung des zukünftigen Erste Hilfe Ausbilders an und schlägt sich bis hin zum Unterrichtskonzept sowie der Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards aus. Welche Details das dann im einzelnen sind, wird bald mit der neuen gesetzlichen Verordnung öffentlich. Ob diese Anforderungen für die Fahrschulen rentabel und umsetzbar sind, ist fraglich.

Erste Hilfe 2015 – der Überblick

Betriebliche Ersthelfer Ausbildung und Fortbildung

Ab 01.04. 2015 dauert die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer 1 Tag (9 UE)

Ab 01.04. 2015 dauert die Fortbildung 1 Tag (9 UE). Diese muss innerhalb von 2 Jahren fortlaufend besucht werden

 

Erste Hilfe Kurse für Führerscheine

Ab dem 01.04.2015 nur noch ein Tag (9UE). Der Kurs heisst dann auch nicht mehr Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort sondern ebenfalls Erste HilfeSchulung.

Ab dem 01.04.2015 müssen LKW Fahrer und Busfahrer keinen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs mehr besuchen. Es genügt dann ebenfalls die Erste Hilfe Schulung mit 9UE.

 

Erste Hilfe Kurse für Übungsleiter, Trainer, Rettungsschwimmer, etc.

Voraussichtlich ab dem 01.04.2015 müssen ebenfalls die gesamte Gruppe der Vereine, Berufsausbildungen oder Erlangung anderer Ausbildungsqualifikationen keine 2-tägige Erste Hilfe Ausbildungen besuchen. Die Erste Hilfe Ausbildung dauert dann einheitlich Landesweit in NRW 9 UE. Somit stirbt der alte 2-tägige Erste Hilfe Kurs aus und der neue Erste Hilfe Kurs kann ab dem 01.04.2015 für alle Ausbildungen genutzt werden.

Die Politik kann auch kurzfristig immer wieder Änderungen vornehmen. Die Fahrerlaubnisverordnung ist ländersache. Die hier angegeben Ziele und Beispiele sind für das Land NRW. Daher verstehen sich alle Angaben ohne Gewähr. Aber hier erfahren Sie als erstes, wenn sich etwas ändert. Mündlich stehen diese Änderungen bereits fest, täglich wird mit der Veröffentlichung der neuen Verordnung gerechnet die dann wahrscheinlich zum 01.04.2015 eintrifft.

UPDATE 03.03.2015:

Voraussichtlich wird der Kurs für LKW, Bus und PKW zum 01.06.2015 umgestellt. Soweit die Planungen auf politischer Ebene. Sobald ein Termin verbindlich wird, erfahren Sie es hier sofort.

UPDATE: 23.03.2015

Am 20.03.2015 wurde eine Vorgriffsregelung für alle Führerscheinbewerber der Klassen Motorrad, PKW, LKW und Busfahrer getroffen. Sie trifft kurzfristig zum 01.04.2015 in Kraft. Eine Freude für alle die aktuell oder in Zukunft den Führerschein oder die Ausbildung zum LKW und Busfahrer absolvieren.

Notfall Coaching Bonn ist amtlich anerkannt und darf ab 01.04.2015 die neue Vorgriffsregelung für alle Kursteilnehmer aushändigen.

Warum die Vorgriffsregelung?
Ab dem 01.04.2015 wird nur noch die neue Erste Hilfe Schulung mit 9UE bundesweit angeboten. Alle die derzeit den Führerschein oder die Ausbildung zum LKW oder Busfahrer absolvieren, hätten vergebens den alten Erste Hilfe Kurs mit 8UE oder 16UE gesucht.

Ein Gesetz lässt sich nicht so leicht ändern, geplant ist bereits der 01.07.2015. Bis dahin greift dann die Vorgriffsregelung. Sämtliche Straßenverkehrsämter sind bereits informiert. Viel Spaß mit der neuen Erste Hilfe Schulung mit nur 9 Unterrichtseinheiten!

 

Kategorie: Erste Hilfe Tipps

12. September 2014 von Erste Hilfe Ratgeber Kommentar verfassen

UPDATE: Erste Hilfe Kurs mit 9 UE ab 01.04.2015

Kurzinfo: Der Dachverband der Berufsgenossenschaften (DGUV) hat die Einführung der neuen Erste Hilfe Kurse mit 9UE vom 01. Januar 2015 auf den 01.04.2015 verschoben. Die neuen Erste Hilfe Kurse gelten derzeit nur für die betrieblichen Ersthelfer und deren Erste Hilfe Grundausbildung und Fortbildung (Auffrischung).

Alle wichtigen Informationen und eine detaillierte Übersicht über die Einführung der neuen Erste Hilfe Kurse ab dem 01.04.2015 finden Sie hier: klick.

Kategorie: Erste Hilfe in Firmen

14. August 2014 von Erste Hilfe Ratgeber 9 Kommentare

Erste Hilfe Kurse 2015 – Die Änderungen

Was ändert sich ab 2015 an Erste Hilfe Kursen?

Zunächst ändern sich nur die Inhalte und die Dauer von Erste Hilfe Kursen für Firmen und in Kürze auch für Führerscheinbewerber. Was das im Detail bedeutet können Sie hier nachlesen:

Erste Hilfe Kurse für Firmen ab 01.04.2015

  • Erste Hilfe Kurs über 2 Tage (16 UE) verkürzt sich auf einen Tag (9 UE).
  • Erste Hilfe Training bleibt bei einem Tag, verlängert sich auf 9 UE
  • Rechtskräftig zum 01.04.2015

Erste Hilfe Kurs für den Führerschein (LSM) ab 01.07.2015

  • PKW Führerschein auch Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort gennant wird ebenfalls auf den neuen Erste Hilfe Kurs umgestellt. Der Kurs wird von 8UE auf 9UE angepasst. Und wird in Zukunft auch nicht mehr „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort heißen. Die Politik versucht die Änderung zum 01.04.2015 umzusetzen.
  • Aktuell geplante Umsetzung: Zum 01.07.2015

Erste Hilfe Kurs für den LKW Führerschein ab 01.07.2015

  • Aktueller Stand heute, bleibt es bei den 2 Tagen und 16 UE. Auch hier kann jedoch eine Änderung noch bis zum 01.01.2015 erfolgen. Der Erste Hilfe Kurs wird auch auf einen Tag reduziert. Voraussichtlich zum 01.07.2015. Somit wird es in Zukunft nur noch einen Erste Hilfe Kurs geben. Der neue Erste Hilfe Kurs mit 9UE.
  • Umsetzung zum 01.07.2015 geplant

Erste Hilfe Kurs für Jugendgruppenleiter (JuLeiKa), Übungsleiter, Trainer etc.

  • Eine Änderung des Erste Hilfe Kurs für die Jugendleiter, Rettungsschwimmer, Heilpraktiker, Piloten, Trainer, etc. wird sich derzeit nicht zum 01.01.2015 ändern. Jedoch laufen auch hier bereits Gespräche auf Hochtouren die Gesetze und Regeln hier ebenfalls auf den neuen Erste Hilfe Kurs anzupassen. Zu wann ist derzeit fraglich. Fragen Sie daher immer beim Verein oder der Behörde nach.

Fazit:

Stand heute, haben sich nur die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaft (BG) und Unfallkassen) dazu entschlossen nicht nur die Dauer von Erste Hilfe Kursen ab dem 01.04.2015 zu ändern sondern auch deren Inhalt. Das sich von Zeit zu Zeit der Inhalt von Erste Hilfe Kurse ändert ist verständlich. Das aber die Dauer grundlegend geändert wird, das hat es in den letzten Jahrzehnten nicht gegeben. Die Änderung der Erste Hilfe Kurse betrifft daher nur die Ausbildung von betrieblichen Ersthelfern und deren Fortbildung.

Da für das 4. Quartal 2014 jedoch Gespräche auf Landes- und Bundesebene der Regierung anstehen, können noch Änderungen in der Ersten Hilfe Ausbildung für 2015 stattfinden. Daher bleibt das Thema spannend und sobald sich Neuigkeiten ergeben, erhalten Sie hier als erstes Neuigkeiten über die Änderungen der Erste Hilfe Ausbildung ab 01.04.2015!

Vorab noch Fragen? Benutzen Sie einfach das untenstehende Kommentarfeld.

 

UPDATE vom 12.09.2014:

Der Dachverband der Berufsgenossenschaften hat eine Revision zur Erste Hilfe Ausbildung ab 2015 herausgegeben. Die Einführung der Änderung beginnt jetzt zum 01.04.2015.

 

UPDATE vom 13.10.2014:

Die Verkürzung der Erste Hilfe Kurse betrag bis jetzt nur die Ausbildungen in den Firmen. Ob es den 2-tägigen Erste Hilfe Kurs (16 UE) auch noch für den LKW Führerschein, Bus Führerschein, Rettungsschwimmer, Trainer, Übungsleiter, JuLeiKa und viele weitere geben wird war bis jetzt ungewiss. Jetzt ist es Gewissheit: Ab 2015 wird es keine 2-tägigen Erste Hilfe (16 UE) geben. Der neue Erste Hilfe Kurs mit 9 UE wird voraussichtlich ab 01.04.2015 eingeführt. Weitere Infos im neuen Blog Eintrag:

Der neue Erste Hilfe Kurs 2015 – für alle!

 

UPDATE vom 10.01.2015:

Erste Hilfe Kurse für Firmen und Führerscheinbewerber stellen den größten Bedarf dar. Für die Zwecke von Berufsausbildungen, Rettungsschwimmern, Trainer, Übungsleiter, etc. sind im Vergleich eher kleine Gruppen. Es stellt sich die Frage, wer in Zukunft noch für diesen kleinen Personenkreis einen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs anbietet? Die meisten Verbände stellen komplett auf den neuen dynamischen 1-tägigen Erste Hilfe Kurs um. Daher wird es nur eine Frage der Zeit sein, bis Vereine und Co. auch den 1-tägigen Kurs akzeptieren.

 

UPDATE vom 10.03.2015:

Neuigkeiten vorhanden! Es ist geplant das alle Führerscheinbewerber ab dem 01.07.2015 auch den neuen Erste Hilfe Kurs besuchen dürfen. Für alle die einen LKW oder Bus Führerschein absolvieren, müssen dann auch nur noch einen statt zwei Tage für die Erste Hilfe Schulung einplanen. Sobald ein Termin verbindlich wird, erfahren Sie es hier als erstes!

 

UPDATE vom 20.03.2015:

Hinweis: Einige Vereine warten die evtl. Umsetzung zum 01.07.2015 ab und wollen dann auch überlegen den neuen Erste Hilfe Kurs mit 9UE für z.B. die Trainerausbildung (Trainerlizenz) zu akzeptieren. Das gleiche überlegen auch einige Prüfungskommisionen (Humanmedizin, Lehramt, etc.).

Sobald neue Informationen vorhanden sind, erfahren Sie es hier.

 

Kategorie: Erste Hilfe Tipps

14. Juli 2014 von Erste Hilfe Ratgeber 14 Kommentare

Erste Hilfe Kurs – wie lange gültig?

Diese Frage ist einfach beantwortet: Wie lange Ihr Erste Hilfe Kurs gültig ist, liegt immer an der Behörde der Sie die Bescheinigung vorlegen müssen. Jede Bescheinigung für einen Erste Hilfe Kurs oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort ist generell ein Leben lang gültig.

Gültigkeit für den Führerschein

Kurz gesagt, ein Leben lang. Sie haben einen Erste Hilfe Kurs für den Führerschein, er wird auch Lebensrettende Sofort-maßnahmen am Unfallort genannt. Beide haben eine lebenslange Gültigkeit.

Erste Hilfe Führerschein gültigDies gilt auch für den LKW, Bus, Taxi-Schein und Mottorad Führerschein. So zeigt es auch die Stadt Bonn z.B. richtig auf Ihrer Webseite. Dennoch verlangen einige Fahrerlaubnisbehörden einen Nachweis über einen besuchten Erste Hilfe Kurs, der nicht älter als 2 Jahre ist. In der FeV (Fahrerlaubnisverordnung §19) ist aber keine zeitliche Begrenzung genannt!

Gültigkeit für Firmen und Behörden

2 Jahre. Der Dachverband aller Berufsgenossenschaften (DGUV) regeln die gesetzlichen Rahmenbedienungen für alle Firmen. Die Unfallkassen übernehmen die Regelungen für alle Behörden, Ministerien und öffentlichen Einrichtungen. Die Berufsgenossenschaften und die Unfallkassen akzeptieren beide einen Erste Hilfe Kurs, wenn er nicht älter als 2 Jahre ist. Damit der Status als Ersthelfer nicht verloren geht, muss im Zeitraum von den 2 Jahren ein Erste Hilfe Training besucht werden. Die Kosten für alle Aus- /Fortbildungen werden von der zuständigen BG oder Unfallkasse komplett übernommen. Für die Region Bonn, Köln, und dem Rhein-Sieg-Kreis sprechen Sie mich als Partner der BG und Unfallkasse, gerne für die Ausbildung an.

Gültigkeit für Kindergärten, KITAS und Schule

2 Jahre. Erzieher, Lehrer und Pädagogen müssen an einem speziellen Erste Hilfe Kurs teilnehmen. Er nennt sich Erste Hilfe in
Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder. Alle 2 Jahre muss dann ein Erste Hilfe Training beErste Hilfe Kurs für Lehrersucht werden. Die Kosten übernimmt die zuständige Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft. Für den besonderen Kurs „Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen“ stehen Ihnen in meinen Kursen hochmoderne Übungsmodelle für die Wiederbelebung von Säuglingen, Schulkindern und Erwachsenen zur Verfügung.

Gültigkeit für die Ausbildung oder Studium

Nehmen Sie Kontakt mit der zuständigen Prüfungskammer oder Universität auf. I.d.R. wird ein Erste Hilfe Kurs der nicht älter als 2 Jahre ist, immer akzeptiert. Der Erste Hilfe Kurs für Medizinstudenten oder für das Studium auf Lehramt muss 16 Unterrichtsstunden entsprechen. Der Erste Hilfe Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ wird nicht für die Ausbildung oder Studium akzeptiert. Hier geht es zu den aktuellen Erste Hilfe Terminen in Bonn.

Gültigkeit Jugendleiter, Trainer, Pilotenschein

Erste Hilfe Kurse für Trainer, Jugendleiter (JuLeiKa), Tagesmütter und Rettungsschwimmer, etc. dürfen i.d.R. nicht älter als 1 Jahr sein.

Mein Tipp

Egal aus welchem Grund Sie den Kurs für „Lebensrettende Sofortmaßnahmen“ (1Tag) oder den „Erste Hilfe Kurs“ (2Tage) absolvieren. Fragen Sie vorher immer bei der entsprechenden Stelle oder Behörde nach, ob Ihr Erste Hilfe Kurs noch gültig ist. Fragen Sie sich einmal selbst, würden Sie in einer Notfallsituation Erste Hilfe leisten können? Die Empfehlung der „Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe“ empfiehlt daher alle 2 Jahre auch für Autofahrer seine Erste Hilfe Kenntnisse aufzufrischen. Gerne stehe ich Ihnen ebenfalls mit Rat und Tat zur Seite. Nehmen Sie dafür gerne Kontakt mit mir auf.

Kategorie: Erste Hilfe Tipps

27. Mai 2014 von Erste Hilfe Ratgeber Kommentar verfassen

Erste Hilfe Kurs auf ein Tag verkürzt

Neuerung! Die Ausbildung von Ersthelfern in Firmen verkürzt sich in Zukunft auf einen Tag. Der zweitägige Erste Hilfe Kurs entfällt!

Am 20.05.2014 hat die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) beschlossen die Ausbildung der Erste Hilfe Kurse in Zukunft auf einen Tag zu verkürzen. Das betrifft alle Erste Hilfe Kurse für die Berufsgenossenschaft und Unfallkassen für die Ausbildung der betrieblichen Ersthelfer und Erste Hilfe Trainings (Auffrischung).

Erste Hilfe Kurs verkürzt auf 1 Tag

Der Erste Hilfe Kurs für Berufsgenossenschaften und Unfallkassen verkürzt sich von 2 Tagen auf einen Tag. Bisher waren es 16 UE (Unterrichtseinheiten) verteilt auf 2 Tage mit je 6 Zeitstunden zzgl. Pause.

In Zukunft wird der Erste Hilfe Kurs noch nur einen Tag dauern. Der Erste Hilfe Kurs umfasst dann einen Tag mit 9 UE (Unterrichtseinheiten). Das sind gerade mal 45min. mehr. Somit spart das Unternehmen einen kompletten Tag und gewinnt zusätzliche Ressourcen für die Mitarbeiter.

Erste Hilfe Auffrischung bleibt bei einem Tag

Die Erste Hilfe Auffrischung bleibt bei einem Tag und passt sich zeitlich dem Erste Hilfe Kurs  von 8UE auf 9UE an. Also auch hier verlängert sich die Ausbildung legendlich um 45min.

Erste Hilfe Auffrischung alle 2 Jahre bleibt bestehen

Um den Status als betrieblicher Ersthelfer nicht zu verlieren muss nach dem neuen Erste Hilfe Kurs von einem Tag ebenfalls innerhalb von 2 Jahren die Erste Hilfe Auffrischung in Form einer eintätigen Fortbildung mit 9UE besucht werden.

Vergleich Erste Hilfe Kurs alt und neu

Unterschied Erste Hilfe Kurs alt und neu.

Fazit

Die Neustrukturierung der Erste Hilfe Kurse für die Berufsgenossenschaft und Unfallkassen ist für alle von Vorteil. Der Vergleich von den Erste Hilfe Kursen ab 2015 zeigt eine deutliche Verkürzung. Die Inhalte der Erste Hilfe Kurse werden neu zusammengestellt und sorgen für moderne und aktuelle Erste Hilfe Kurse. Wie die 9 UE (Unterrichtseinheiten) der Erste Hilfe Kurse und Auffrischung mit Leben gefüllt werden, stehen auch schon fest.

In Kürze mehr!

UPDATE 28.06.2014

Der Inhalt der Erste Hilfe Hilfe Kurse ab 2015 wird wesentlich mehr Praxis mit sich bringen. Ich begrüße die Entscheidung die Kurse noch lebendiger halten zu dürfen. Die Trainings in Erste Hilfe können viel spezifischer auf das jeweilige Unternehmen abgestimmt werden. Der LKW Führerschein wird scheinbar ab dem 01.01.2015 ebenfalls von einem zweitätigen Erste Hilfe Kurs auf einen Tag gekürzt. Eine wirklich sinnvolle Entwicklung!

UPDATE 14.08.2014

Nach wie vor ändert sich derzeit nur die Ausbildung von Erste Hilfe Kursen für Firmen. Erste Hilfe Kurse für den Führerschein (auch LKW), Jugendleiter, Trainer, Heilpraktiker etc. – klarer gesagt alle anderen Kurse ändern sich nach dem heutigen Stand nicht. Einen genauen Überblick über die Änderungen der Erste Hilfe Kurse ab 2015 finden Sie auf der neu gestalteten Seite „Erste Hilfe Kurse 2015 – die Änderungen„.

Achtung! Kurzfristige Änderungen können bis zum Jahresende nicht ausgeschlossen werden. Es stehen u.a. noch Gespräche in der Politik aus.

UPDATE 12.09.2014

Die Berufsgenossenschaft verschiebt die Neueinführung der neuen Erste Hilfe Ausbildung auf dem 01.04.2015. Somit erfolgen alle Erste Hilfe Ausbildungen und Fortbildungen bis zum 31.03.2015 mit den bekannten 16 UE und 8 UE. Ab dem 01.04.2015 werden dann die neuen 9UE für die Erste Hilfe Ausbildung und Fortbildung eingeführt

Hier die aktuelle Erklärung der BG:

pdf

Kategorie: Erste Hilfe in Firmen

17. Mai 2014 von Notfallcoaching Bonn Kommentar verfassen

Bilder von der Fachmesse Rettmobil sind Online

Ab sofort gibt es in jedem Erste Hilfe Kurs etwas neues….

Fachmesse Rettmobil – Neuigkeiten für die Erste Hilfe
Neue Ausbildungsausrüstung für die Erste Hilfe Kurse. Ein Bericht von der Fachmesse Rettmobil aus Fulda

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