Die Lehrgangskosten übernimmt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe auch ab dem 01.02.2015. Ausschließlich das Verfahren hat sich geändert. Unternehmen die über die BGN versichert sind, müssen schriftlich (per E-Mail oder spezielles Kontaktformular) eine oder mehrere Teilnehmerlisten anfordern.
Geben Sie auch unbedingt an ob es sich um ein „Erste Hilfe Kurs“ oder ein „Erste Hilfe Training“ handelt. Sowie die geplante Teilnehmeranzahl. Das alles muss unbedingt vor Teilnahme an der geplanten Erste Hilfe Schulung erfolgen.
Sie erhalten innerhalb von 3-5 Tagen die spezielle Teilnehmerliste per Post. Diese hat mit der bisherigen Teilnehmerliste nichts mehr zu tun. Der Grund liegt in der maschinell verarbeitenden Möglichkeit der Teilnehmerlisten.
Auch die neue Teilnehmerliste muss vom verantwortlichen aus Ihrer Firma unterschrieben und gestempelt werden. Jeder Teilnehmer trägt sich dann wie gewohnt in die Liste am Tag des Erste Hilfe Kurses ein.
Anschließend übernehmen wir die Abrechnung der Lehrgangskosten für Sie mit der BGN.
So fordern Sie die Teilnehmerliste an:
1. Per E-Mail
2. Spezielles Kontaktformular der BGN
Hier der Link zur BGN.
Dieses Verfahren gilt ausschließlich für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Alle anderen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen behalten das bisherige Verfahren.
Muster der neuen Teilnehmerliste der BGN
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