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Aktuelle Seite: Start / Erste Hilfe Tipps / Erste Hilfe Kurse für den Führerschein ändern sich ab 2015

13. Oktober 2014 von Erste Hilfe Ratgeber 11 Kommentare

Erste Hilfe Kurse für den Führerschein ändern sich ab 2015

2015 wird alles anders! Das Betrifft in Erste Linie die Erste Hilfe Kurse (2 Tage) und den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder auch „LSM Kurs“ (für den Führerschein) genannt. Sowie alle anderen 2-tägigen Erste Hilfe Kurse. Der neue Erste Hilfe Kurs nennt sich in Zukunft „Erste Hilfe Schulung“ und gilt dann für ALLE! Die folgenden Angaben verstehen sich ohne Gewähr!

Fest steht das es den bisherigen LSM Kurs wie wir ihn für den Führerschein kennen ab dem 01.04.2015 nicht mehr geben wird. Der Fahrschüler musste bis jetzt 8 UE in Erste Hilfe lernen. 1 UE umfasst 45min. Somit dauerten die Kurse i.d.R. 6 Zeitstunden zzgl. Pausen.

Wie kommt es zu den Änderungen ab 2015?

Der Dachverband der Berufsgenossenschaften hat die Inhalte der Erste Hilfe Kurse zum 01.04.2014 geändert. Das betraf jedoch nur Ersthelfer in Firmen. Gesetzlich ist jedes Unternehmen für eine gewisse Anzahl von Ersthelfern im Betrieb verpflichtend. Hierfür wurden die Lerninhalte und die Zeitangaben auf moderne Unterrichtskonzepte angepasst.

Jeder fragte sich seitdem, was wird mit den Erste Hilfe Kursen die der Privatmann im Alltag immer mal wieder  benötigt?

Zum einen gab es da die Führerscheinbewerber. Jeder der in Deutschland einen Motorrad oder PKW Führerschein sein eigen nenne möchte, musste einen 1-tägigen Erste Hilfe Kurs absolvieren (Auch LSM oder Erste Hilfe Kurs für den Führerschein genannt). Wollte jemand einen LKW oder Busführerschein sein eigen nennen, musste der Führerscheinbewerber einen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs besuchen.

Einige müssen einen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs zu Beginn einer Ausbildung vorweisen. Da wären zum Beispiel folgende Ausbildungen zu nennen: Rettungsschwimmer, Arzthelferin, Pilot, Rettungssanitäter, Heilpraktiker, Medizinstunden, Tagesmütter, Trainer in Vereinen (A, B und C Lizenz), Übungsleiter, JuLeiKa (Jugendgruppenleiter), Taxifahrer, Lehrer, Pädagogen und viele mehr.

Im 4. Quartal 2014 wurde dies in verschiedenen Arbeitskreisen auf Landesebene diskutiert. Fest steht das es auch für alle anderen Berufsgruppen oder Ausbildungen keinen zweitätigen Erste Hilfe Kurs 2015 geben wird. Der neue Erste Hilfe Kurs hält Einzug!

Ab wann kein 2-tägiger Erste Hilfe Kurs 2015?

Wahrscheinlich wird auch hier die neue Regelung zum 01.06.2015 greifen. Das Land NRW arbeitet bereits aktiv an der Umstellung.

Was bedeutet dies für Ausbildungsstellen?

Viele Fahrschulen bieten Ihren Kunden oft ein All-Inklusiv-Paket an. Führerschein, Sehtest, Passbilder und den lebenswichtigen eintägigen LSM Kurs in der eigenen Fahrschule. Was für den Kunden oft bequem war, wird sich 2015 wahrscheinlich ändern.

Im Land NRW muss jede Ausbildungsstelle ab dem 01.04.2015 strengere Qualitätsrichtlinien erfüllen. Das fängt von der medizinischen Ausbildung des zukünftigen Erste Hilfe Ausbilders an und schlägt sich bis hin zum Unterrichtskonzept sowie der Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards aus. Welche Details das dann im einzelnen sind, wird bald mit der neuen gesetzlichen Verordnung öffentlich. Ob diese Anforderungen für die Fahrschulen rentabel und umsetzbar sind, ist fraglich.

Erste Hilfe 2015 – der Überblick

Betriebliche Ersthelfer Ausbildung und Fortbildung

Ab 01.04. 2015 dauert die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer 1 Tag (9 UE)

Ab 01.04. 2015 dauert die Fortbildung 1 Tag (9 UE). Diese muss innerhalb von 2 Jahren fortlaufend besucht werden

 

Erste Hilfe Kurse für Führerscheine

Ab dem 01.04.2015 nur noch ein Tag (9UE). Der Kurs heisst dann auch nicht mehr Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort sondern ebenfalls Erste HilfeSchulung.

Ab dem 01.04.2015 müssen LKW Fahrer und Busfahrer keinen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs mehr besuchen. Es genügt dann ebenfalls die Erste Hilfe Schulung mit 9UE.

 

Erste Hilfe Kurse für Übungsleiter, Trainer, Rettungsschwimmer, etc.

Voraussichtlich ab dem 01.04.2015 müssen ebenfalls die gesamte Gruppe der Vereine, Berufsausbildungen oder Erlangung anderer Ausbildungsqualifikationen keine 2-tägige Erste Hilfe Ausbildungen besuchen. Die Erste Hilfe Ausbildung dauert dann einheitlich Landesweit in NRW 9 UE. Somit stirbt der alte 2-tägige Erste Hilfe Kurs aus und der neue Erste Hilfe Kurs kann ab dem 01.04.2015 für alle Ausbildungen genutzt werden.

Die Politik kann auch kurzfristig immer wieder Änderungen vornehmen. Die Fahrerlaubnisverordnung ist ländersache. Die hier angegeben Ziele und Beispiele sind für das Land NRW. Daher verstehen sich alle Angaben ohne Gewähr. Aber hier erfahren Sie als erstes, wenn sich etwas ändert. Mündlich stehen diese Änderungen bereits fest, täglich wird mit der Veröffentlichung der neuen Verordnung gerechnet die dann wahrscheinlich zum 01.04.2015 eintrifft.

UPDATE 03.03.2015:

Voraussichtlich wird der Kurs für LKW, Bus und PKW zum 01.06.2015 umgestellt. Soweit die Planungen auf politischer Ebene. Sobald ein Termin verbindlich wird, erfahren Sie es hier sofort.

UPDATE: 23.03.2015

Am 20.03.2015 wurde eine Vorgriffsregelung für alle Führerscheinbewerber der Klassen Motorrad, PKW, LKW und Busfahrer getroffen. Sie trifft kurzfristig zum 01.04.2015 in Kraft. Eine Freude für alle die aktuell oder in Zukunft den Führerschein oder die Ausbildung zum LKW und Busfahrer absolvieren.

Notfall Coaching Bonn ist amtlich anerkannt und darf ab 01.04.2015 die neue Vorgriffsregelung für alle Kursteilnehmer aushändigen.

Warum die Vorgriffsregelung?
Ab dem 01.04.2015 wird nur noch die neue Erste Hilfe Schulung mit 9UE bundesweit angeboten. Alle die derzeit den Führerschein oder die Ausbildung zum LKW oder Busfahrer absolvieren, hätten vergebens den alten Erste Hilfe Kurs mit 8UE oder 16UE gesucht.

Ein Gesetz lässt sich nicht so leicht ändern, geplant ist bereits der 01.07.2015. Bis dahin greift dann die Vorgriffsregelung. Sämtliche Straßenverkehrsämter sind bereits informiert. Viel Spaß mit der neuen Erste Hilfe Schulung mit nur 9 Unterrichtseinheiten!

 

Kategorie: Erste Hilfe Tipps

Kommentare

  1. Daniel meint

    12. Februar 2015 um 23:40

    Moin Moin, mich würde interessieren, wo und wann das veröffentlich wurde.

    LG Daniel

    Antworten
  2. Erste Hilfe Ratgeber meint

    13. Februar 2015 um 11:11

    Hallo Daniel,

    danke für dein aufmerksames Lesen. Derzeit erhalten wir einige Anfragen zu dem Thema. Auch von Behörden und Vereinen. Der normale Kursbesucher oder Büger bekommt von den Planungen i.d.R nichts mit. In dem Text oben steht auch immer das es wahrscheinlich so kommt. Woran liegt das? Nunja, aktuell laufen die Gespräche auf politischer Ebene.

    Als staatlich anerkannte Aus- / Fortbildungsstelle haben wir Kontakte genau zu diesen Stellen. Wir alle sind genauso gespannt wie Du auch, ab wann es mit den neuen Inhalten auch für Führerscheinbewerber los geht.

    Geplant war ein gemeinsamer Start zum 01.01.2015. Doch Gesetze lassen sich leider nicht immer so schnell ändern. Daher ist das nächste Ziel der Umsetzung der 01.04.2015.

    Wir bleiben am Ball und informieren sobald es etwas neues zu dem Thema gibt – versprochen!

    Antworten
  3. Werner, uta meint

    29. Juli 2015 um 15:05

    Hallo, haben sie eine Liste , wo drauf steht, wo man einen Erste Hilfekurs für LKW Fahrer machen kann? Mich interessiert hierbei zwischen Kiel und Neumünster. Vielen Dank

    Antworten
    • Notfallcoaching Bonn meint

      29. Juli 2015 um 16:16

      Hallo Frau Werner,

      danke für Ihre Anfrage. Wir sind ein Bildungsträger in NRW. Gerne helfen wir dennoch weiter. Für Schleswig-Holstein gibt es auch in Ihrer Region zahlreiche Anbieter. Probieren Sie es über Google und geben dort „Erste Hilfe Kurs Kiel“ ein. Sofort werden Ihnen einige Anbieter angezeigt. Dort rufen Sie dann an und fragen nach dem nächsten Erste Hilfe Kurs. Viel Erfolg beim LKW Führerschein 😉

      Antworten
  4. Sam meint

    12. Oktober 2015 um 3:24

    Moin moin,

    ich wollte bitte wissen, ob ich den erste hilfe Schein auffrischen muss wenn ich bereits einen seit 2009 habe. Ich hatte den für meine Pkw Führerschein genutzt. Am TÜV hatte ich mich schon damit angemeldet und hab den schriftlichen Teil gemacht. Bei meiner alten Fahrschule sagten sie mir, dass ich das nicht mehr auffrischen muss da ich schon beim TÜV angemeldet bin und mich so bei einer neuen Fahrschule anmelden kann. Vlt könnt ihr mir weiter helfen. Danke!

    Antworten
    • Notfallcoaching Bonn meint

      12. Oktober 2015 um 16:06

      Moin Moin Sam,

      unser Tipp: Ruf bitte bei deiner zuständigen Straßenverkehrsbehörde an und Frage bitte nach. Die können Dir die Anforderungen in deinem Wohnort nennen.

      Wir wünschen Dir auf jedenfalls alles Gute für den Führerschein!

      Antworten
  5. Nadine meint

    30. Oktober 2016 um 19:05

    Ich habe einen LSMU kurs am 3.5.2015 gemacht ( in bayern ) gilt er noch wenn ich den führerschein beantragen will oder muss ich einen neuen kurs machen?

    Danke im Voraus!

    Antworten
  6. gruber meint

    27. Januar 2017 um 6:26

    Ich bekomme eine Karte und diese Karte gibt Geld, ich kann diese Karte verwenden, um 5000 Euro jeden Tag zurückzuziehen, ist diese Karte sehr süß, auch wenn Sie kein Geld in Ihrem Konto haben, wird die Karte noch geben Ihnen 5000 Euro täglich, diese Karte Ist eine programmierte Karte und es wird von der Regierung in der Vereinigung mit Hilfe Mitte genehmigt, um jeder mit Geld zu unterstützen.

    Wenn Sie diese Karte benötigen oder Sie erlernen möchten, wie man diese Karte bildet, treten Sie einfach dupuymichael26@gmail.com in Verbindung

    Diese Karte macht Sie reich und glücklich

    Grüße

    Antworten
  7. Joni meint

    28. April 2018 um 19:44

    Ich habe 2014 den Erste Hilfe Kurs mit 9 UE für den Autoführerschein absolviert.

    Muss ich jetzt in 2018 für den Motorradführerschein den Kurs nochmal machen?

    Antworten
  8. Jennifer Szeyffert meint

    18. Mai 2018 um 6:57

    Hallo:)
    Ich habe auch eine Frage bzgl der Änderung. Ich habe vor dieser Gesetzes Änderung meinen Führerschein begonnen und somit auch meinen Erstehilfe Kurs mit 8 Unterrichtseinheiten. Leider habe ich den Führerschein seither nicht beendet und nun möchte ich ihn wieder anfangen. Daher habe ich mich erneut beim Straßenverkehrsamt für den Führerschein anmelden wollen, diese haben aber meinen 8 stündigen Erstehilfe Kurs nicht mehr angenommen. Was muss ich jetzt tun ?
    Herzliche Grüße

    Antworten
  9. Notfallcoaching Bonn meint

    18. Mai 2018 um 13:06

    Hallo Jennifer,

    du musst deine Kenntnisse nochmal auffrischen. Bei deiner Suche achte bitte unbedingt darauf das der Erste Hilfe Kurs 9 Unterrichtseinheiten hat. Diese neue Bescheinigung legst Du dann deinem Straßenverkehrsamt vor. Somit steht deinem Führerschein nichts mehr im Wege. Wir wünschen Dir viel Erfolg bei der Fahrprüfung!

    Antworten

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