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Aktuelle Seite: Start / Der Blog für Neuigkeiten zur Erste Hilfe und Brandschutz

28. Juni 2018 von Erste Hilfe Ratgeber Kommentar verfassen

WICHTIG: Neues Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaften / Unfallkassen

Seit dem 01.01.2017 wird für die Abrechnung von Erste Hilfe Schulungen über die Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften / Unfallkassen) ein neues, einheitliches Abrechnungsformular von der DGUV bereitgestellt. Das neue Abrechnungsformular löst somit alle anderen ab. Weitere nützliche Informationen und Tipps erhalten Sie in diesem Artikel.

 

1. Für welche Schulungen geeignet?

  • Erste Hilfe Ausbildung (9UE)
  • Erste Hilfe Fortbildung (9UE)
  • Ausbildung von Ersthelfern für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
  • Fortbildung von Ersthelfern für Bildungsträgern- und Betreuungseinrichtungen für Kinder

 

2. Welche Ausnahmen gibt es?

Stand Januar 2017 sind zwei Ausnahmen zu erwähnen. Die Unfallkassen und die BGN.

Die Unfallkassen erwarten das jedes Unternehmen welches eine Ausbildung in Erste Hilfe durchführen lassen möchte, vorher Kontakt mit der zuständigen Unfallkasse aufnimmt. Die Unfallkasse Bund & Bahn oder Unfallkasse NRW wäre hier als Beispiel zu erwähnen. Das Unternehmen erhält im Anschluss Gutscheine für die Ausbildung zugesandt. Diese Gutscheine müssen zusammen mit dem überarbeiteten Abrechnungsformular (Version ab 01.01.2017) am Tag der Schulung dem Ausbildungsunternehmen überreicht werden.

Eine weitere Ausnahme ist die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN). Auch hier muss das Unternehmen vor der Erste Hilfe Schulung zunächst Kontakt mit der BGN aufnehmen und die Kostenübernahme abwarten. Die BGN versendet keine Gutscheine sondern spezielle Abrechnungsformulare. Am Tag der Schulung wird dann ausschließlich das Abrechnungsformular der BGN überreicht. Hier erfahren Sie mehr über das Abrechnungsformular der BGN. Es sind keine Gutscheine oder das neue Abrechnungsformular 2017 zu nutzen.

 

3. Auf was muss ich beim ausfüllen achten?

Das neue Abrechnungsformular der Berufsgenossenschaft ist seit dem 01.01.2017 elektronisch ausfüllbar und kann als PDF ausgefüllt abgespeichert werden. Bevorzugen Sie bitte die elektronische Variante und füllen Sie alle Freifelder (bis auf den letzten Absatz) aus. Nach dem Ausdruck muss der Firmenstempel und die Unterschrift im Original geleistet werden. Die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen akzeptieren keine Kopie / Farbkopie / Farbscan / Fax. Die Unterschriften der Teilnehmer sind am Tag der Schulung zu leisten.

Tipp: Nutzen Sie die kostenlose Software „Adobe Reader“ oder den Webbrowser Google Chrome um das Formular am PC auszufüllen. Webrowser von Microsoft, Safari, Firefox und „Apple Vorschau“ zeigen das Dokument nicht richtig an.

 

4. Download Abrechnungsformular

Hier laden Sie sich kostenfrei das Abrechnungsformular für Erste Hilfe Schulungen herunter:

 

 

Zum herunterladen auf das Bild klicken.

Kategorie: Erste Hilfe in Firmen

21. September 2016 von Erste Hilfe Ratgeber 2 Kommentare

Erste Hilfe: Muss ich wirklich beatmen?

In den letzten Monaten werde ich in meinen Schulungen immer häufiger gefragt, ob während einer Herz-Lungen-Wiederbelebung die Person wirklich beatmet werden muss. Das liegt zuletzt nicht nur daran das im Oktober 2015 die neuen Wiederbelebungsrichtlinien erschienen sind. Die kurze Antwort vorab: Wenn Sie sich die Beatmung zutrauen, ja!

Herzdruckmassage mit Beatmung

Der Mensch ist ohne Sauerstoff nicht überlebensfähig. Das ist Fakt! Jetzt sind viele der Meinung, wenn eine Person plötzlich zusammenbricht und nicht mehr atmet, das dann die alleinige Herzdruckmassage genügt. Ist das aber richtig? Wie kommen diese Personen zu dieser Aussage?

Warum die Beatmung so wichtig ist

Nehmen wir an eine Person die neben Ihnen steht, bricht plötzlich bewusstlos zusammen und erleidet zudem auch einen Atemstillstand. Bis eben gerade hat die Person noch geatmet und somit befindet sich in den jeweiligen Körperzellen ausreichend „Restsauerstoff“. Soweit die Argumentation die eine alleinige Herzdruckmassage ohne Beatmung befürworten. Dieser „Restsauerstoff“ soll durch die ausschließliche Herzdruckmassage bis zu 8min. für eine ausreichende Sauerstoffversorgung des Gehirn genügen. Doch treffen diese Zeitangaben auf jeden Menschen und jede Situation zu? Bestimmt nicht!

Was ist wenn der Rettungsdienst länger als 8min. benötigt? Was ist wenn es sich um ein vorangegangenen Erstickungsnotfall gehandelt hat und infolge dessen es zum Herzstillstand kam? Dann sind längst keine Reserven mehr vorhanden.

Daher ist es nur logisch und richtig das internationale, europäische und deutsche notfallmedizinische Organisationen die klare Empfehlung herausgeben, das Ersthelfer die Beatmung in Erste Hilfe Kursen immer lernen sollen.

Wann muss ich nicht Beatmen?

Ist eine Eigengefährdung für den Ersthelfer oder innerliche Hürden (Ekelgefühl) nicht zu überwinden, dann sollte der Ersthelfer sich nur auf die Herzdruckmassage beschränken. Das gilt auch für Situationen wenn aufgrund einer Unsicherheit zuviel Zeit verstreichen würde – dann beginnen Sie sofort mit der alleinigen Herzdruckmassage! Hier sind sich alle Organisationen und Verbände einig!

Laien wird daher häufig der Rat gegeben nur die Herzdruckmassage durchzuführen. Laien sind Personen die nicht regelmäßig an Erste Hilfe Kursen teilnehmen. Bestes Beispiel: Sie haben das letzte mal einen Erste Hilfe Kurs zum Führerschein mitgemacht und dieser liegt länger als 2 Jahre oder mehr bei Ihnen zurück. Bei den meisten sind das dann eher 10, 20 oder mehr Jahre!

Wie beatme ich richtig?

Alle Personen die regelmäßig einen Erste Hilfe Kurs besuchen, sollten wenn möglich die Beatmung zur Lebensrettung durchführen. Daher gibt es auch die Empfehlung jährlich die Herz-Lungen-Wiederbelebung mit Beatmung zu üben. Damit auch Sie zum geübten Ersthelfer gehören!

Heutzutage kennt sich jung und alt häufig sehr gut mit jeglicher Technik aus. Selbst wenn eine App auf dem Smartphone sich nicht mehr bedienen lässt, kennen wir Tipps und Tricks dieses Problem zu lösen.
Kommt es im familiären Umfeld, in der Freizeit oder auf der Arbeit zu einem ernsthaften Notfall, warten Menschen häufig dringend auf das Eintreffen vom Rettungsdienst. Zögern Sie im Zweifel nicht –  beginnen Sie mit der Herzdruckmassage und Beatmung – sofort!frühdefibrillation-erste-hilfe

Download

Eingangs erwähnte ich die neuen Richtlinien zur Wiederbelebung die alle 5 Jahre aktualisiert werden. Die GRC (Deutscher Rat für Wiederbelebung) hat übersichtliche Poster zur Vorgehensweise bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand für Kinder und Erwachsene herausgegeben:

Anleitung als Poster für Kinder:                              Anleitung als Poster für Erwachsene:

Poster Anleitung Wiederbelebung Kind 2015
Anleitung als Poster Wiederbelebung Erwachsener

Poster: http://www.grc-org.de/leitlinien2015/cat_view/6-wissenschaft/1-leitlinien/43-leitlinien-2015/47-poster-leitlinien-2015

 

 

Kategorie: Erste Hilfe in Firmen, Erste Hilfe Tipps, Für Erzieher und Pädagogen

18. März 2016 von Notfall Coaching Bonn 1 Kommentar

NEU: Erste Hilfe Kurse in Bonn am Wochenende

Sie suchen einen Erste Hilfe Kurs in Bonn am Wochenende?

Am Samstag oder Sonntags? Ab sofort finden regelmäßig Erste Hilfe Kurse am Wochenende in Bonn statt. Perfekt für alle Schüler, Berufstätige oder vielbeschäftigte Personen die in der Woche keine Zeit haben. Auch wenn es ein Wochenende ist,   Der Erste Hilfe Kurs wird vor Ort in Bar bezahlt. Selbstverständlichen rechnen wir den Kurs auch mit der zuständigen Berufsgenossenschaft ab. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber das entsprechende Formular vollständig ausgefüllt mitgeben. Wer in Bar bezahlt erhält bei uns selbstverständlich auch eine Quittung.

ALLE TERMINE: Erste Hilfe Kurse Bonn

Erste Hilfe Kurs Teilnehmer

Wann findet der Erste Hilfe Kurs in Bonn am Wochenende statt?

Der Erste Hilfe Kurs beginnt immer um freundliche 9:00 Uhr in Bonn. Alle Erste Hilfe Kurse Termine befinden sich auf unserer Webseite. Termine und Anmeldung: Erste Hilfe Kurse.

Wie komme ich zum Erste Hilfe Kurs am Wochenende?

Kostenlose Parkplätze befinden sich direkt vor dem Schulungsraum. Fahrräder finden einen sicheren Platz im Fahrradständer rechts am Gebäude. Wer mit Bus & Bahn kommt hat es nur wenige Meter bis zum Schulungsraum.

Was kostet der Erste Hilfe Kurs am Wochenende?

Alle Erste Hilfe Kurse in Bonn am Wochenende (Samstag oder Sonntag) sind genauso preiswert wie in der Woche und haben den gleichen Preis in der Woche. Die Anmeldung und Preise stehen bei dem jeweiligen Termin. Suchen Sie sich jetzt einen Termin aus der Übersicht und melden sich bequem online an:

Wochenendtermine: Erste Hilfe Kurse

Erfrischungsgetränke gibt es bei uns in jedem Erste Hilfe Kurs. Bäckereien und weitere Geschäfte befindlichen sich gleich gegenüber.

Kategorie: Erste Hilfe in Firmen, Über uns

5. August 2015 von Erste Hilfe Ratgeber 2 Kommentare

Erste Hilfe Kurse Bonn Bad Godesberg

Sie suchen einen Erste Hilfe Kurs in Bonn Bad – Godesberg? Sie erreichen Ihren Erste Hilfe Kurs schnell und einfach zu Fuß, mit dem Auto und auch mit Bus und Bahn in Bonn. Jetzt Termine und Anfahrt aussuchen.

Bonn Bad Godesberg

Sie kommen aus Bonn Bad Godesberg? Ihren Erste Hilfe Kurs erreichen Sie mit dem Auto über die Autobahn A59, A565 und A560 (Südbrücke). Vorher vorbei am HANSA-Haus und dem Molkteplatz erreichen Sie ihren Erste Hilfe Kurs über die B9 oder Südbrücke innerhalb von 15min.

Mit der U-Bahn Linie 16 und 63 steigen Sie z.B. in der Nähe vom HANSA Haus und Moltkeplatz am Kinopolos in Bonn Bad Godesberg in die U-Bahn. Anschließend steigen Sie an der Robert-Kirchhoff- Straße aus. Nach ca. 7min. Fußweg erreichen bereits Ihren Erste Hilfe Kurs.

Anfahrtsbeschreibung

Erste Hilfe Kurse Bonn Bad Godesberg

Viele Personen aus Bonn Bad Godesberg suchen einen Erste Hilfe Kurs für den Führerschein oder für das Studium (Lehramt / Physikum). In Bonn Bad Godesberg befindet sich zahlreiche Firmen und Ministerien. Sie sollen daher Ersthelfer auf der Arbeit werden und suchen genau aus diesem Grund einen Erste Hilfe Kurs in Bonn? Dann kommen Sie zu Notfallcoaching Bonn und lassen sich als professioneller Ersthelfer ausbilden. Ihre zuständige Berufsgenossenschaft übernimmt häufig die Kosten für den kompletten Erste Hilfe Kurs.

Termine Erste Hilfe Kurs in Bonn Bad Godesberg

Ihr Standort ist Bonn Bad Godesberg? Aktuelle Termine für Erste Hilfe Kurse finden Sie komfortabel in der folgenden Übersicht: Termine Erste Hilfe Kurse Bonn Bad Godesberg.

Kategorie: Über uns

5. Mai 2015 von Erste Hilfe Ratgeber 1 Kommentar

Neue Ausrüstung! Act-Fast-Trainer gegen Erstickungsnotfälle

Haben Sie sich nach einem Erste Hilfe Kurs auch schonmal gefragt, ob Sie die erklärten Handgriffe zum Heimlich-Handgriff wirklich verstanden und im Ernstfall anwenden können?

Der Erstickungsnotfall gehört zu den dramatischsten Notfällen in der Erste Hilfe. Wir alle kennen die Situation. Plötzlich hustet jemand am Nachbartisch. Die Person fängt immer stärker an zu husten und zu würgen. Der Tischnachbar klopft beherzt auf dem Rücken des betroffenen. Der Fremdkörper hat sich gelöst und bevor es bedrohlich wurde hat sich die Situation entspannt.

Heimlich Handgriff / Heimlich Manöver

Doch was passiert, wenn durch kräftige Schläge zwischen den Schulterblättern in Richtung Kopf den Fremdkörper nicht lösen?

Das Heimlich Manöver oder auch Heimlich-Handgriff genannt, ist die lebensrettende Maßnahme, wenn ein Fremdkörper sich durch kräftige Schläge in Kopfrichtung nicht lösen lassen.

Heimlich Handgriff erklärt

  • Umarmen Sie die Person von hinten mit beiden Armen.
  • Legen Sie eine Faust auf dem Bauch. Genauer gesagt zwischen Bauchnabel und Beginn des Brustbeins.
  • Ihre zweite Hand legen Sie auf die Faust.
  • Mit kräftigen Kompressionen drücken Sie in den Bauch nach innen in Richtung oben.

Löst sich der Fremdkörper und alle Anwesenden beruhigen sich nach dem schrecklichen Vorfall langsam, muss die betroffene Person dennoch umgehend zum Arzt. Durch die Lebensrettende Maßnahme des Heimlich-Handgriff können ggf. Verletzungen im Bauchraum stattgefunden haben. Daher empfiehlt sich zwingend der Arztbesuch nach einem angewendeten Heimlich-Handgriff.

Wichtig: Der Heimlich Handgriff darf bei Kindern unter einem Jahr nicht durchgeführt werden!

Neuheit! Heimlich Handgriff praktisch üben!

Der Act-Fast-Trainer ermöglicht ein realistisches Praxistraining im Erste Hilfe Kurs. Sie haben sich schon immer gefragt:

  • Wie der Handgriff wirklich angewendet wird?

    Cat-Fast-Trainer in rot zum training des Heimlich Handgriff

    Act-Fast Trainer in jedem Erste Hilfe Kurs von Notfallcoaching für Erwachsene und Kinder.

  • Nehme ich besser die flache Hand oder die Faust?
  • Wie feste werde ich drücken müssen?

Mit dem Act-Fast-Trainer üben Sie erstmalig den Handgriff unter realistischen Bedienungen!

Der Act-Fast-Trainer

Entwickelt von einem Arzt aus der Notfallmedizin und zur Ausbildung von Ärzten entwickelt, hilft der Act-Fast-Trainer einem die nötige Sicherheit für diese lebensrettende Maßnahme zu steigern. Notfallcoaching ist Spezialist für kreative und moderne Erste Hilfe Kurse! Sie trainieren ab sofort in allen Seminaren mit dem modernen Act-Fast-Trainer die effektive Methode vom Heimlich-Handgriff um Fremdkörper aus den Atemwegen zu entfernen.

Erstickungsnotfälle kündigen sich nicht an und treten plötzlich auf und können lebensbedrohlich werden! Dank dem praktischen Training in jedem Erste Hilfe Kurs von Notfallcoaching (auch In-House-Kursen) werden Sie mit dem Act-Fast-Trainer persönlich und mit genügend Zeit praktisch üben können.

Act-Fast-Trainer Erwachsene

Der Heimlich-Handgriff wird bei Erwachsenen immer dann angewendet wenn die Schläge auf dem Rücken keine Wirkung zeigen. Blockierte Atemwege können zum Herz-Kreislauf-Stillstand führen – daher muss der Heimlich Handgriff von jedem angewendet werden können. Diese Sicherheit bekommen Sie durch alle Erste Hilfe Schulungen im Bereich Erste Hilfe Ausbildung (9UE) und Erste Hilfe Auffrischung (9UE).

Act-Fast-Trainer Kinder

Heimlich-Handgriff Säugling

Bei Kindern darf der Heimlich-Handgriff erst nach Vollendung des ersten Lebensjahr durchgeführt werden. Wenn das Kind noch kein Jahr alt ist, können durch die Maßnahme vom Heimlich-Handgriff schwere Innere Verletzungen (Leberverletzung!) auftreten.

Säuglinge bzw. Kinder bis zum ersten Lebensjahr helfen Sie bei einem Erstickungsnotfall mit angemessenen Schlägen auf dem Rücken. Niemals Kinder an den Beinen nach unten halten und schütteln – es besteht die Gefahr von Schädel-Hirn-Trauma!

Sollte das klopfen auf dem Rücken keine Besserung bringen, drehen Sie das Kind auf den Rücken. Suchen Sie die Mitte des Brustbeins auf und komprimieren Sie mit 2 Fingern wie bei der Herzdruckmassage bis zu 5x den Brustkorb. Löst sich durch diese Maßnahme der Fremdkörper müssen Sie mit dem Kind zwingend und umgehend zum Kinderarzt.

Heimlich-Handgriff Kleinkinder

Ist das Kind älter als 1 Jahr dürfen Sie bei erfolglosen Rückenschlägen den Heimlich-Handgriff anwenden! Es kann nicht oft genug darauf hingewiesen werden, das nach dem erfolgreichen anwenden des Heimlich-Handgriff immer ein Kinderarzt aufgesucht werden muss! Werden Sie selbstsicher und üben Sie den Heimlich-Handgriff fachgerecht und routiniert mit dem Act-Fast-Trainer in allen Ersten Hilfe Kursen für Kinder, Kindernotfall-Seminar, Erste Hilfe Kurs für Erzieher und Pädagogen und deren Trainings.

Termine mit Act-Fast-Trainer

Folgen Sie diesen Link um zu sehen, wann die nächsten Erste Hilfe Kurse mit dem Act-Fast-Trainer von Notfallcoaching stattfinden: Erste Hilfe Kurse Bonn Termine.

Person umgreift Person von hinten und übt am Act-Fast-Trainer.

Praxistraining mit dem Act-Fast-Trainer!

Buchen Sie jetzt ein In-House-Seminar für Firmen, Behörden, Schulen, KITAS und trainieren Sie mit dem Act-Fast-Trainer. Für Anfragen und Termine verwenden Sie bitte das Kontaktformular.

Ab sofort in jedem Seminar!

Kategorie: Erste Hilfe in Firmen, Erste Hilfe Tipps, Für Erzieher und Pädagogen, Über uns

23. März 2015 von Erste Hilfe Ratgeber Kommentar verfassen

Die neue Erste Hilfe Schulung für alle ab 01.04.2015

Schrifttext neu zu lesen

Am 20.03.2015 haben sich alle Bundesländer darauf geeinigt das ab dem 01.04.2015 der alte Erste Hilfe Kurs durch die neue Erste Hilfe Schulung abgelöst wird.

Notfall Coaching ist für die Neuregelung zugelassen

Notfall Coaching hat heute als amtlich zugelassene Stelle die schriftliche Erlaubnis erhalten ab dem 01.04.2015 allen Personen die für den Führerschein einen Erste Hilfe Kurs benötigen, die Bescheinigung ausstellen zu dürfen.

Wer darf an der neuen Erste Hilfe Schulung teilnehmen?

Zunächst gilt die Erste Hilfe Schulung für die folgenden Personenkreise:

  • Alle Personen die über die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse den Kurs für die Arbeit benötigen
  • Für alle die den Motorrad / PKW Führerschein haben wollen
  • Für alle die aktuell den LKW oder Busführerschein machen

Den Erste Hilfe Kurs oder Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort wird es nicht mehr geben. Alles wird jetzt zu einer Schulung zusammengefasst. Die Erste Hilfe Schulung!

Sie erhalten zum Lehrgangsschluss die neue Bescheinigung die von allen Straßenverkehrsämtern akzeptiert werden. Das wird besonders alle Freuen die für den LKW oder Busführerschein sonst hätten einen zweitägigen Erste Hilfe Kurs besuchen müssen.

Wer darf nicht an der neuen Erste Hilfe Schulung teilnehmen?

Das betrifft bundesweit gesehen nur einen kleinen Prozentsatz. Dennoch ist es für die Personen die es betrifft eine große Herausforderung nach dem 01.04.2015 einen Erste Hilfe Kurs mit den begehrten 16 Unterrichtseinheiten zu finden.

Hier müssen einige Ausbildungspläne für Berufsausbildungen und Prüfungsvorraussetzungen geändert werden. Täglich erreichen uns Anfragen das der Verein, die Prüfungskommission oder der Ausbildungsbetrieb die 16 stündige Ausbildung verlangt. Auch dort wird man früher oder später erkennen müssen, das es bundesweit nur noch Erste Hilfe Schulungen mit 9 Unterrichtseinheiten gibt. Hier sind einige Personengruppen einmal beispielsweise genannt:

  • Arzthelferin
  • Ausbildung zum Rettungssanitäter
  • Ausbildung zum Rettungsassistenten
  • Jugendgruppenleiter (juLeiCa)
  • Rettungsschwimmer
  • Berufspiloten
  • Heilpraktiker
  • Medizinstudtenten
  • Lehramt
  • Trainerlizenz B und C
  • Übungsleiter
  • und weitere

Fragen Sie daher immer vor Ort im Verein, Universität oder Firma nach, welche Erste Hilfe Schulung benötigt genau benötigt wird!

Kategorie: Erste Hilfe in Firmen, Erste Hilfe Tipps, Für Erzieher und Pädagogen

10. März 2015 von Erste Hilfe Ratgeber Kommentar verfassen

Teilnehmerliste Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Die Lehrgangskosten übernimmt die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe auch ab dem 01.02.2015. Ausschließlich das Verfahren hat sich geändert. Unternehmen die über die BGN versichert sind, müssen schriftlich (per E-Mail oder spezielles Kontaktformular) eine oder mehrere Teilnehmerlisten anfordern.

Geben Sie auch unbedingt an ob es sich um ein „Erste Hilfe Kurs“ oder ein „Erste Hilfe Training“ handelt. Sowie die geplante Teilnehmeranzahl. Das alles muss unbedingt vor Teilnahme an der geplanten Erste Hilfe Schulung erfolgen.

Sie erhalten innerhalb von 3-5 Tagen die spezielle Teilnehmerliste per Post. Diese hat mit der bisherigen Teilnehmerliste nichts mehr zu tun. Der Grund liegt in der maschinell verarbeitenden Möglichkeit der Teilnehmerlisten.

Auch die neue Teilnehmerliste muss vom verantwortlichen aus Ihrer Firma unterschrieben und gestempelt werden. Jeder Teilnehmer trägt sich dann wie gewohnt in die Liste am Tag des Erste Hilfe Kurses ein.

Anschließend übernehmen wir die Abrechnung der Lehrgangskosten für Sie mit der BGN.

So fordern Sie die Teilnehmerliste an:

1. Per E-Mail
2. Spezielles Kontaktformular der BGN

Hier der Link zur BGN.

Dieses Verfahren gilt ausschließlich für die Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe. Alle anderen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen behalten das bisherige Verfahren.

 

Muster der neuen Teilnehmerliste der BGN

BGN Teilnehmerliste für Erste Hilfe Kurse

 

Seite 1

 

Teilnehmerliste der BGN für Erste Hilfe Kurse Seite 2

Seite 2

Kategorie: Erste Hilfe in Firmen

27. Februar 2015 von Erste Hilfe Ratgeber Kommentar verfassen

Dürfen Lehrer Medikamente verabreichen?

Ich werde immer wieder in den Erste Hilfe Kursen für Lehrer und Erzieher gefragt: Dürfen Lehrer Medikamente verabreichen?

Die Gabe von Medikamenten ist generell Aufgabe eines Arztes oder der Eltern (bzw. Erziehungsberechtigten). Niemand kann Sie als Lehrer zwingen (auch notwendige) Medikamente dem Kind zu geben.Klassenzimmer zu sehen. Lehrerin schaut in die Kamera. Schüler im Hintergrund

Alle Schulkinder sind generell über den Unfallversicherungsträger versichert. Dieser hat eine klare Aussage in der neuen Broschüre „Medikamentengabe an Schulen“ geäußert. Sie als Lehrer müssen unbedingt die geltenden Schulgesetze, Erlasse vom Kultusministerium und ggf. der beamtenrechtlichen Vorgaben mit einbeziehen.

Schritt 1: Liegt eine Personensorge des Erziehungsberechtigten vor?

Die Personensorge kann mündlich oder schriftlich vom Erziehungsberechtigten dem Lehrer übertragen werden. Lehrer/innen sollten keinesfalls ohne Einbindung der Schulleitung einer Personensorge für die Medikamentengabe einwilligen! Eltern kontaktieren die Schule oder Sie als Lehrer/innen i.d.R. nur, wenn das Kind noch nicht alt genug ist, sich das Medikament selbst zu verabreichen.

Schritt 2: Medikamentengabe schriftlich fixieren

Das sollten Sie dokumentieren:

1. Welches Medikament soll verabreicht werden?
2. Wie soll das Medikament verabreicht werden?
3. Welche Nebenwirkungen können auftreten?
4. Welche Erste Hilfe Maßnahmen sind bei Nebenwirkungen zu treffen?
5. Wer soll im Notfall wie informiert werden?

 

Sollten Sie irgendwelche Bedenken haben, bitten Sie die Eltern den Kinderarzt aufzusuchen. Der behandelnde Arzt soll seine Einverständnis zur Gabe von Medikamenten durch Dritte geben und alles weitere schriftlich festlegen.

Schritt 3: Bin ich als Lehrer bei Medikamentengabe versichert?

Hier muss zwingend zwischen angestellten und verbeamteten Lehrer unterschieden werden. Angestellte Lehrer sind zum einen versichert, wenn Sie sich bei einer Medikamentengabe selbst verletzten (z.B. Verletzung durch eine Spritze) oder wenn der Schüler durch das Medikament einen Schaden nimmt (z.B. falsche Dosierung). Lehrer haften niemals selbst für den dann ggf. entstandenen Schaden. Der Unfallversicherungsträger übernimmt an dieser Stelle die gesamte Haftung, wenn Sie nicht mit Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit handeln.

Lehrer im Status des Beamten, müssen unbedingt ihren Dienstherrn fragen!

 

Fazit:

Niemand kann Sie verpflichten im Rahmen Ihrer Berufsausübung Kindern Medikamente zu verabreichen. Sie sollten daher alle Anfragen in guter Zusammenarbeit mit den Eltern, Schulleitung und Kinderarzt abklären. Denn Sie sind es, die dem Kind somit eine unbeschwerte Schulzeit ermöglichen können.

Weiterführende Informationen erhalten Sie auch in der neuen Broschüre der DGUV „Medikamentengabe in Schulen„.

Kategorie: Für Erzieher und Pädagogen

13. Oktober 2014 von Erste Hilfe Ratgeber 11 Kommentare

Erste Hilfe Kurse für den Führerschein ändern sich ab 2015

2015 wird alles anders! Das Betrifft in Erste Linie die Erste Hilfe Kurse (2 Tage) und den Kurs „Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort“ oder auch „LSM Kurs“ (für den Führerschein) genannt. Sowie alle anderen 2-tägigen Erste Hilfe Kurse. Der neue Erste Hilfe Kurs nennt sich in Zukunft „Erste Hilfe Schulung“ und gilt dann für ALLE! Die folgenden Angaben verstehen sich ohne Gewähr!

Fest steht das es den bisherigen LSM Kurs wie wir ihn für den Führerschein kennen ab dem 01.04.2015 nicht mehr geben wird. Der Fahrschüler musste bis jetzt 8 UE in Erste Hilfe lernen. 1 UE umfasst 45min. Somit dauerten die Kurse i.d.R. 6 Zeitstunden zzgl. Pausen.

Wie kommt es zu den Änderungen ab 2015?

Der Dachverband der Berufsgenossenschaften hat die Inhalte der Erste Hilfe Kurse zum 01.04.2014 geändert. Das betraf jedoch nur Ersthelfer in Firmen. Gesetzlich ist jedes Unternehmen für eine gewisse Anzahl von Ersthelfern im Betrieb verpflichtend. Hierfür wurden die Lerninhalte und die Zeitangaben auf moderne Unterrichtskonzepte angepasst.

Jeder fragte sich seitdem, was wird mit den Erste Hilfe Kursen die der Privatmann im Alltag immer mal wieder  benötigt?

Zum einen gab es da die Führerscheinbewerber. Jeder der in Deutschland einen Motorrad oder PKW Führerschein sein eigen nenne möchte, musste einen 1-tägigen Erste Hilfe Kurs absolvieren (Auch LSM oder Erste Hilfe Kurs für den Führerschein genannt). Wollte jemand einen LKW oder Busführerschein sein eigen nennen, musste der Führerscheinbewerber einen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs besuchen.

Einige müssen einen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs zu Beginn einer Ausbildung vorweisen. Da wären zum Beispiel folgende Ausbildungen zu nennen: Rettungsschwimmer, Arzthelferin, Pilot, Rettungssanitäter, Heilpraktiker, Medizinstunden, Tagesmütter, Trainer in Vereinen (A, B und C Lizenz), Übungsleiter, JuLeiKa (Jugendgruppenleiter), Taxifahrer, Lehrer, Pädagogen und viele mehr.

Im 4. Quartal 2014 wurde dies in verschiedenen Arbeitskreisen auf Landesebene diskutiert. Fest steht das es auch für alle anderen Berufsgruppen oder Ausbildungen keinen zweitätigen Erste Hilfe Kurs 2015 geben wird. Der neue Erste Hilfe Kurs hält Einzug!

Ab wann kein 2-tägiger Erste Hilfe Kurs 2015?

Wahrscheinlich wird auch hier die neue Regelung zum 01.06.2015 greifen. Das Land NRW arbeitet bereits aktiv an der Umstellung.

Was bedeutet dies für Ausbildungsstellen?

Viele Fahrschulen bieten Ihren Kunden oft ein All-Inklusiv-Paket an. Führerschein, Sehtest, Passbilder und den lebenswichtigen eintägigen LSM Kurs in der eigenen Fahrschule. Was für den Kunden oft bequem war, wird sich 2015 wahrscheinlich ändern.

Im Land NRW muss jede Ausbildungsstelle ab dem 01.04.2015 strengere Qualitätsrichtlinien erfüllen. Das fängt von der medizinischen Ausbildung des zukünftigen Erste Hilfe Ausbilders an und schlägt sich bis hin zum Unterrichtskonzept sowie der Einhaltung von Hygiene- und Sicherheitsstandards aus. Welche Details das dann im einzelnen sind, wird bald mit der neuen gesetzlichen Verordnung öffentlich. Ob diese Anforderungen für die Fahrschulen rentabel und umsetzbar sind, ist fraglich.

Erste Hilfe 2015 – der Überblick

Betriebliche Ersthelfer Ausbildung und Fortbildung

Ab 01.04. 2015 dauert die Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer 1 Tag (9 UE)

Ab 01.04. 2015 dauert die Fortbildung 1 Tag (9 UE). Diese muss innerhalb von 2 Jahren fortlaufend besucht werden

 

Erste Hilfe Kurse für Führerscheine

Ab dem 01.04.2015 nur noch ein Tag (9UE). Der Kurs heisst dann auch nicht mehr Lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort sondern ebenfalls Erste HilfeSchulung.

Ab dem 01.04.2015 müssen LKW Fahrer und Busfahrer keinen 2-tägigen Erste Hilfe Kurs mehr besuchen. Es genügt dann ebenfalls die Erste Hilfe Schulung mit 9UE.

 

Erste Hilfe Kurse für Übungsleiter, Trainer, Rettungsschwimmer, etc.

Voraussichtlich ab dem 01.04.2015 müssen ebenfalls die gesamte Gruppe der Vereine, Berufsausbildungen oder Erlangung anderer Ausbildungsqualifikationen keine 2-tägige Erste Hilfe Ausbildungen besuchen. Die Erste Hilfe Ausbildung dauert dann einheitlich Landesweit in NRW 9 UE. Somit stirbt der alte 2-tägige Erste Hilfe Kurs aus und der neue Erste Hilfe Kurs kann ab dem 01.04.2015 für alle Ausbildungen genutzt werden.

Die Politik kann auch kurzfristig immer wieder Änderungen vornehmen. Die Fahrerlaubnisverordnung ist ländersache. Die hier angegeben Ziele und Beispiele sind für das Land NRW. Daher verstehen sich alle Angaben ohne Gewähr. Aber hier erfahren Sie als erstes, wenn sich etwas ändert. Mündlich stehen diese Änderungen bereits fest, täglich wird mit der Veröffentlichung der neuen Verordnung gerechnet die dann wahrscheinlich zum 01.04.2015 eintrifft.

UPDATE 03.03.2015:

Voraussichtlich wird der Kurs für LKW, Bus und PKW zum 01.06.2015 umgestellt. Soweit die Planungen auf politischer Ebene. Sobald ein Termin verbindlich wird, erfahren Sie es hier sofort.

UPDATE: 23.03.2015

Am 20.03.2015 wurde eine Vorgriffsregelung für alle Führerscheinbewerber der Klassen Motorrad, PKW, LKW und Busfahrer getroffen. Sie trifft kurzfristig zum 01.04.2015 in Kraft. Eine Freude für alle die aktuell oder in Zukunft den Führerschein oder die Ausbildung zum LKW und Busfahrer absolvieren.

Notfall Coaching Bonn ist amtlich anerkannt und darf ab 01.04.2015 die neue Vorgriffsregelung für alle Kursteilnehmer aushändigen.

Warum die Vorgriffsregelung?
Ab dem 01.04.2015 wird nur noch die neue Erste Hilfe Schulung mit 9UE bundesweit angeboten. Alle die derzeit den Führerschein oder die Ausbildung zum LKW oder Busfahrer absolvieren, hätten vergebens den alten Erste Hilfe Kurs mit 8UE oder 16UE gesucht.

Ein Gesetz lässt sich nicht so leicht ändern, geplant ist bereits der 01.07.2015. Bis dahin greift dann die Vorgriffsregelung. Sämtliche Straßenverkehrsämter sind bereits informiert. Viel Spaß mit der neuen Erste Hilfe Schulung mit nur 9 Unterrichtseinheiten!

 

Kategorie: Erste Hilfe Tipps

12. September 2014 von Erste Hilfe Ratgeber Kommentar verfassen

UPDATE: Erste Hilfe Kurs mit 9 UE ab 01.04.2015

Kurzinfo: Der Dachverband der Berufsgenossenschaften (DGUV) hat die Einführung der neuen Erste Hilfe Kurse mit 9UE vom 01. Januar 2015 auf den 01.04.2015 verschoben. Die neuen Erste Hilfe Kurse gelten derzeit nur für die betrieblichen Ersthelfer und deren Erste Hilfe Grundausbildung und Fortbildung (Auffrischung).

Alle wichtigen Informationen und eine detaillierte Übersicht über die Einführung der neuen Erste Hilfe Kurse ab dem 01.04.2015 finden Sie hier: klick.

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